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Im Normalfall schließt der Versicherungsnehmer einen Vertrag für sich selbst ab. Möchten Sie aber beispielsweise für Ihren Partner oder andere Familienmitglieder einen Vertrag abschließen, erlauben die meisten Versicherungsunternehmen eine Trennung zwischen Versicherungsnehmer beziehungsweise Beitragszahler und versicherter Person. Dabei müssen allerdings meist Grenzen für das Höchst- und Mindestalter beachtet werden. Bei manchen Anbietern von Sterbegeldversicherungen gilt der Versicherungsschutz auch für Kinder. Auf diese Weise kann das übliche Mindesteintrittsalter von 18 Jahren umgangen werden.
Befindet sich die zu versichernde Person im Ausland, lässt sich keine allgemein gültige Aussage treffen. Sie müssen die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters prüfen. Befindet sich die zu versichernde Person in einem Betreuungsverhältnis, ist je nach Versicherungsunternehmen auch der Betreuer als Vormund bevollmächtigt, den Versicherungsvertrag abzuschließen.
Die versicherte Person ist allerdings von der begünstigten Person zu unterscheiden, welche im Todesfall die festgelegte Summe erhält. Bei Rückfragen helfen Ihnen unsere Kundenberater telefonisch sehr gerne weiter.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.