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Was ist der Unterschied zu einer Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, die Hinterbliebenen im Ernstfall durch eine hohe Versicherungssumme langfristig finanziell abzusichern. Besonders junge Familien, welche durch diverse Kredite für die Ausbildung oder das eigene Haus belastet sind, sollten eine solche Versicherung abschließen. Bereits bei Abschluss der Versicherung wird aber ein Vertragsablauf festgelegt. Tritt der Todesfall nach Ende der Vertragslaufzeit ein, besteht kein Versicherungsschutz mehr und somit erfolgt auch keine Auszahlung. Mit Ende des Schutzes oder bei Kündigung während der Laufzeit bekommt der Versicherungsnehmer außerdem keine eingezahlten Beiträge zum Rückkaufswert ausgezahlt.

Bestattungsvorsorge als konkreter Zweck

Die Sterbegeldversicherung dient hingegen dazu, alle Kosten für die Bestattung der versicherten Person abzudecken. Die Versicherungssumme ist also wesentlich niedriger und an den konkreten Zweck der Bestattung gebunden. Der Schutz bleibt aber lebenslang bestehen, auch nach Ende der Beitragszahlung. Es gibt keinen Vertragsablauf. Im Falle einer Kündigung bekommt der Kunde zumindest die eingezahlten Beiträge zum Rückkaufswert ausgezahlt.

Wer also seine Hinterbliebenen gegen finanzielle Aufwendungen für seine Beerdigung absichern möchte, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen – zumal die Krankenversicherungen seit 2004 kein Sterbegeld mehr ausbezahlen.

Der Vergleich im Detail

  Sterbegeldversicherung Risikolebensversicherung
Zweck Todesfallschutz, Abdeckung der Bestattungskosten Todesfallschutz, langfristige finanzielle Absicherung (für evtl. Kredite)
Versicherungsschutz Lebenslang (auch nach Ende der Beitragszahlung) Befristet (auf festgelegte Laufzeit, typischerweise bis 65 Jahre)
Versicherungssumme Gering (1.000-20.000 Euro) Hoch (15.000-7.500.000 Euro)
Auszahlung Garantiert, doppelte Summe bei Unfalltod, Rückaufwert bei Kündigung Nur während des Versicherungsschutzes, auch nicht bei Kündigung
Beiträge Abhängig von Alter, Summe und Beitragszahldauer Abhängig von Alter, Summe, Gesundheitsprüfung und Beruf
Beitragszahldauer Frei wählbar (Schutz bleibt nach Ende der Zahlung bestehen) Begrenzt auf festgelegte Laufzeit (typischerweise bis 65 Jahre)
Gesundheitsprüfung Meist nicht notwendig Immer notwendig

 

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.