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Im Unterschied zur Risikolebensversicherung, ist die Sterbegeldversicherung zwar kapitalbindend, es wird durch die Beitragszahlung also ein konkreter Geldbetrag angespart, dennoch ist die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme einkommenssteuerfrei. Wird eine Sterbegeldversicherung allerdings zu Lebzeiten gekündigt, sind die zum Rückkaufswert ausgezahlten Beiträge einkommenssteuerpflichtig. Ihre Beiträge zur Sterbegeldversicherung können Sie bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) von der Steuer absetzen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.