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Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall nach Ablauf der Wartezeit die gewählte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Bei einem Unfalltod erhalten diese ab dem ersten Tag die volle Auszahlung. Falls ein natürlicher Todesfall innerhalb der Wartezeit eintritt, zahlt die Versicherung mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich einer Kostenpauschale zurück. Einige Sterbegeldversicherungen zahlen während der Wartezeit auch eine anteilige Leistung. Verstirbt der Versicherte im Ausland, ist der Versicherungsschutz ebenfalls wirksam. Manche Tarife beinhalten sogar die Kostenübernahme für die Überführung des Verstorbenen nach Deutschland. Die Details für Ihr gewähltes Angebot können Sie den Tarif-Highlights entnehmen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.