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mehr erfahrenSie können die Beiträge für eine Risikolebensversicherung bei der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Allerdings werden diese Aufwendungen nur bis zu einer Höchstgrenze berücksichtigt, die meist schon durch die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung sowie die Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Dabei zieht das Finanzamt von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung vier Prozent ab, da gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf ein Krankengeld haben.
Jeder Arbeitnehmer kann jährlich bis zu 1.900 Euro als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige können maximal 2.800 Euro absetzen. (Stand: 2018)
Das bedeutet in der Praxis: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung werden vom Finanzamt meist nicht mehr berücksichtigt.
Als Werbungskosten können die Versicherungsbeiträge nicht abgesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn mit der Versicherung das Darlehen für eine vermietete Immobilie abgesichert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2015 klargestellt.