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Wenn Sie in den letzten fünf Jahren einen Herzinfarkt hatten, werden die Versicherer einen Antrag auf eine Risikolebensversicherung meist ablehnen.
Die Versicherungen fragen nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf sowie stationären Behandlungen der letzten zehn Jahre. Dabei müssen Sie einen Herzinfarkt angeben. Hatten Sie in dem abgefragten Zeitraum einen Infarkt, ist ein Versicherungsschutz häufig nicht möglich.
Liegt der Herzinfarkt hingegen schon länger zurück und gab es seitdem keine weiteren Beschwerden, ist ein Versicherungsschutz meist möglich. Denn Sie müssen bei der Gesundheitsprüfung nur Beschwerden angeben, die in dem abgefragten Zeitraum aufgetreten sind. Frühere Beschwerden, die vollständig ausgeheilt sind, müssen nicht mitgeteilt werden.
Persönliche Beratung durch die CHECK24-Experten
Hatten Sie in der Vergangenheit einen Herzinfarkt und möchten wissen, ob ein Versicherungsschutz möglich ist? Unsere Experten der Risikolebensversicherung prüfen gerne, ob Sie einen Vertrag abschließen können. Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.