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Rentenbescheid und Renteninformation

Die gesetzliche Rentenversicherung verschickt an Versicherte ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Erfahren Sie, welche Informationen das Schreiben enthält und was der Unterschied zu einer Rentenauskunft und einem Rentenbescheid ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation mit dem aktuellen Rentenanspruch.
  • Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die einen detaillierten Versicherungsverlauf enthält.
  • Kurz vor der Rente erhalten Sie einen Rentenbescheid, der verbindlich mitteilt, ob Sie die beantragte Rente bekommen, wie hoch diese ausfällt und wann sie beginnt.
  • Prüfen Sie die Auskunftsschreiben und Bescheide sehr genau. Denn jeder Monat, der bei den Versicherungszeiten fehlt, kostet Rente.

Wie hoch fällt meine Rente aus? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Aufschluss darüber geben die Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Im Laufe ihres Erwerbslebens erhalten Versicherte drei verschiedene Arten von Auskunftsschreiben:

  1. Renteninformation
  2. Rentenauskunft
  3. Rentenbescheid

Die Informationsschreiben helfen Ihnen abzuschätzen, wie hoch Ihre spätere Rente in etwa ausfallen und ob sie für Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand ausreichen wird. In den meisten Fällen dürfte dies allerdings nicht der Fall sein, sodass Sie Ihre gesetzliche Rente durch eine betriebliche oder private Altersvorsorge ergänzen müssen.

Beantragen Sie am Ende des Erwerbslebens Ihre Altersrente, erhalten Sie einen endgültigen Rentenbescheid.

Was ist die Renteninformation?

Rentenbescheid + Renteninformation: Ältere Frau liest einen BriefDie Renteninformation erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr, die mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen können. Diese Mindestversicherungszeit ist Voraussetzung dafür, dass Sie Anspruch auf eine Altersrente haben.

Mit der Renteninformation unterrichtet die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig ihre Mitglieder über die bereits erzielten Rentenansprüche und wie sich diese nach dem aktuellen Stand voraussichtlich entwickeln werden.

Das jährliche Informationsschreiben zeigt den bisher erfassten Zeitraum der eigenen Beitragszahlungen sowie die reguläre Regelaltersgrenze. Auf Basis der bislang angesammelten Rentenpunkte multipliziert mit dem geltenden Rentenwert errechnet die Rentenversicherung den aktuellen Stand Ihrer Altersrente sowie der Erwerbsminderungs­rente für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit.

Außerdem informiert das Schreiben darüber, wie sich die Altersrente bis zum regulären Rentenbeginn entwickelt, wenn Sie weiterhin Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre einzahlen. Auch dieser Hochrechnung liegt der aktuelle Wert eines Rentenpunktes zugrunde.

Darüber hinaus prognostizieren zwei Hoch­rechnungen, wie sich die Altersbezüge bis zum Renteneintritt entwickeln, wenn sich die Rente jährlich um einen oder zwei Prozentpunkte erhöhen wird. Diese beiden Werte stützen sich auf Annahmen der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Lohnentwicklung. Die regelmäßigen Renten­anpassungen bewirken auf lange Sicht einen deutlichen Unterschied zur ausgewiesenen Rentenleistung ohne eine solche jährliche Erhöhung.

Renteninformation richtig einordnen

Die Angaben in der Renteninformation sollten Sie richtig einordnen. Die genannten Zahlen sind Bruttobeträge. Sie berücksichtigen also weder die im Rentenalter anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch die seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung fälligen Steuern.

Auch der langfristige Kaufkraft­verlust durch die Inflation ist nicht eingerechnet. Er führt beispielsweise dazu, dass ein heutiges Einkommen in Höhe von 1.000 Euro in 20 Jahren – bei einer angenommenen Inflationsrate von 1,5 Prozent pro Jahr – nur noch eine Kaufkraft von rund 740 Euro haben wird.

Um die Wirkung der Inflation besser einschätzen zu können, rechnet die Renteninformation vor, wie viel 100 Euro noch wert sein werden, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Angabe soll dabei helfen, die Höhe der eigenen Rentenlücke besser abschätzen zu können.

Sie ermöglicht, die Leistungen einer zusätzlichen Altersvorsorge mit Ihrer heutigen Einkommens­situation sowie der späteren Rente zu vergleichen. Zugleich sollten Sie berücksichtigen, dass die Renten im Vergleich zu den Löhnen und Gehältern in Zukunft weniger stark steigen werden, wodurch sich die Rentenlücke zusätzlich vergrößert.

Damit die Renteninformation eine möglichst genaue Einschätzung Ihrer späteren Rente erlaubt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei der gesetzlichen Renten­versicherung vollständig und richtig erfasst sind. Ob das zutrifft, können Sie mit der ersten Renteninformation überprüfen, die Sie erhalten.

Denn diese enthält auch einen persönlichen „Kontoauszug“, den sogenannten Versiche­rungs­verlauf. Stellen Sie fest, dass Versicherungs­zeiten fehlen, sollten Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Gleiches gilt für fehlerhaft gespeicherte Zeiten.

Einen ausführlichen Versicherungs­verlauf erhalten Sie zudem ab dem 55. Lebensjahr mit der dann regelmäßig zugesandten Rentenauskunft.

Was ist die Rentenauskunft?

Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, erhalten ab einem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt in diesem Jahr die Renteninformation und enthält neben dem kompletten Versicherungs­verlauf ausführliche Informationen über die folgenden Punkte:

  • aktuelle und künftige Rentenhöhe
  • Berechnung der Rente
  • Ermittlung und Berechnung von Rentenpunkten
  • Beantragung der Rente und möglicher Rentenbeginn
  • einzelne Rentenarten
  • Hinzuverdienstgrenzen und Besteuerung

Versicherungsverlauf genau prüfen

Eine der wichtigsten Informationen der Rentenauskunft ist der detaillierte Versiche­rungs­verlauf. Er informiert ausführlich darüber, welche Daten die Deutsche Rentenversicherung über Ihre Versicherungsbiografie gespeichert hat. Dazu gehören alle Pflichtbeiträge, alle freiwilligen Beiträge sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit, einer Hoch- oder Fachschul­ausbildung, von Wehr- und Zivildienst oder Kindererziehungszeiten.

Wichtig: Prüfen Sie den Versiche­rungs­verlauf chronologisch auf Lücken. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber nach wie vor Versicherungs­zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss.

Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kinder­erziehungs­zeiten, eventuell auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslands­aufenthalte. Wenn Sie noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungs­karten, Aufrechnungs­bescheinigungen, Nachweise über Krankheits­zeiten oder Arbeitslosen­meldekarten über Zeiten haben, die bislang nicht im Versicherungs­verlauf gespeichert sind, sollten Sie diese zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Jeder nicht erfasste Monat kostet Geld

Denken Sie daran: Jeder nicht erfasste Beitrag und jeder nicht erfasste Monat kostet Sie Rente! Einen aktuellen Versicherungs­verlauf können Sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung online anfordern.

Was ist der Rentenbescheid?

Etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Rentenantrag stellen. Dies können Sie bequem per Online-Antrag von Ihrem Computer aus erledigen oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post. Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet den Rentenantrag daraufhin und wird Ihnen anschließend den Rentenbescheid zusenden.

Im Rentenbescheid wird verbindlich festgestellt, ob Sie die beantragte Rente erhalten, wie hoch diese ausfällt und wann sie beginnt. Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Prüfen Sie nochmals, ob alle Rentenzeiten richtig und vollständig erfasst sind. Das ist besonders für Neurentner wichtig. Finden Sie einen Fehler, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch einlegen.

Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite des Bescheids zusammen­gefasst.

Was steht im Rentenbescheid?

  • Rentenart: Welche Rente bekomme ich?
    (Altersrente, Erwerbsminderungs­rente, Hinterbliebenen­rente)
  • Rentenhöhe: Wie hoch ist die monatliche Zahlung?
  • Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
  • Rentendauer: Wie lange wird die bewilligte Rente gezahlt?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten wurden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
  • Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?

Was tun, wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wird?

Lehnt die Deutsche Rentenversicherung Ihren Rentenantrag ab, enthält der Rentenbescheid die Gründe dafür, warum die beantragte Rente nicht bewilligt wurde – weil etwa die nötige Zahl an Versicherungsjahren noch nicht erreicht wurde.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie am Ende des Rentenbescheids finden.

Erkennt die Rentenversicherung Ihren Widerspruch an, erhalten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid. Dabei handelt es sich um einen neuen Rentenbescheid, der Ihren Widerspruchsgrund berücksichtigt.

Wird Ihr Widerspruch hingegen abgelehnt, ist nur noch eine Klage beim Sozialgericht möglich.

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