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Das Wichtigste in Kürze
Unter der Rentenversicherungsnummer (RVNR) speichert die gesetzliche Rentenversicherung sämtliche Informationen zu einem Versicherten. Sie wird seit 2005 unmittelbar nach der Geburt für das gesamte Leben vergeben und auch als Sozialversicherungsnummer bezeichnet.
Genau genommen ist dies jedoch nicht korrekt, da es in Deutschland keine einheitliche Versichertennummer für sämtliche Sozialversicherungen gibt. So wird beispielsweise für die gesetzliche Krankenversicherung eine eigene Krankenversichertennummer vergeben.
Dafür benötigt man die Rentenversicherungsnummer:
Früher nutzten auch die gesetzlichen Krankenkassen die Rentenversicherungsnummer. Dies wurde ihnen aus Datenschutzgründen jedoch untersagt. Seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2003 gibt es eine spezielle zehnstellige Krankenversichertennummer (KVNR).
Sie wird in einem technischen Verfahren aus der Rentenversicherungsnummer erzeugt, ist mit dieser jedoch nicht identisch. Auch die Krankenversichertennummer wird für jeden Versicherten einmalig vergeben und bleibt lebenslang gültig. Man findet sie auf der Gesundheitskarte der Krankenkasse.
Die Rentenversicherungsnummer finden Sie auf den folgenden Dokumenten oder Bescheinigungen:
Sobald man seinen ersten sozialversicherungspflichtigen Job antritt, versendet die Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis, auf dem die Versicherungsnummer abgedruckt ist. Auch auf anderen Dokumenten der gesetzlichen Rentenversicherung wie der jährlichen Renteninformation steht die Versicherungsnummer.
Außerdem findet sie sich auf der monatlichen Gehaltsabrechnung oder der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.
Sozialversicherungsausweis: Früher gab es Mitführungspflicht
Früher war es Erwerbstätigen in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen. Diese Mitführungspflicht wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft. In einzelnen Berufen müssen Arbeitnehmer jedoch auch heute noch ihren Personalausweis oder Pass vorzeigen können, um sich bei einer Kontrolle des Zolls auszuweisen.
Die Rentenversicherungsnummer hat insgesamt zwölf Stellen – ein Buchstabe sowie elf Zahlen. Der Aufbau der Nummer ist klar geregelt.
Beispiel für eine Rentenversicherungsnummer: 01 010599 E 143
Das bedeuten die einzelnen Stellen:
Stelle | Bedeutung | Beispiel |
---|---|---|
1–2 | Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers | 01 |
3–4 | Geburtstag des Versicherten | 01 |
5–6 | Geburtsmonat des Versicherten | 05 |
7–8 | Geburtsjahr des Versicherten | 99 |
9 | Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Versicherten | E |
10–11 | Seriennummer (Männer: 00–49, Frauen/divers: 50–99) | 14 |
12 | interne Prüfziffer | 3 |
Wenn Sie Ihre Rentenversicherungsnummer nicht mehr wissen sollten, können Sie die Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Dazu können Sie eine E-Mail schreiben oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800-1000-4800 anrufen. Die Behörde wird Ihnen die Nummer aus Datenschutzgründen allerdings nur per Briefpost zuschicken.
Alternativ können Sie die Nummer auch über Ihre Krankenkasse herausfinden. Dazu müssen Sie in der Regel eine Geschäftsstelle der Kasse aufsuchen und Ihren Ausweis vorlegen.
Sollte Ihr Sozialversicherungsausweis zerstört worden oder verloren gegangen sein, können Sie auch einen neuen Ausweis beantragen. Dies funktioniert am einfachsten über ein Online-Formular der Deutschen Rentenversicherung. Auch die Krankenkasse kann einen Ausweis für Sie beantragen.
Grundsätzlich wird die Rentenversicherungsnummer bei der Geburt vergeben und gilt ein Leben lang. Eine Änderung gibt es nur in Ausnahmefällen.
Dazu kann es etwa kommen, wenn der Versicherte sein Geschlecht nach dem Transsexuellengesetz ändern lässt. Dann wird die Seriennummer (Stellen 10–11) entsprechend angepasst.
Ansonsten erfolgt eine Änderung nur dann, wenn es bei der Vergabe der Nummer zu einem Fehler gekommen ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Rentenversicherung ein falsches Geburtsdatum eingetragen oder dieselbe Nummer an zwei Versicherte vergeben hat. In diesem Fall erhalten beide Versicherte eine neue Nummer, die alte wird gelöscht.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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