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Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer)

Zwölf Zeichen, die einen durch das ganze Arbeits- und Rentnerleben begleiten: Wir erklären, was es mit der Renten­versicherungs­nummer auf sich hat, was die elf Zahlen und der eine Buchstabe bedeuten und wo man seine Nummer überall nachschauen kann.

Was ist die Renten­versicherungs­nummer?

Unter der Rentenversicherungs­nummer (RVNR) speichert die gesetzliche Rentenversicherung sämtliche Informationen zu einem Versicherten. Sie wird seit 2005 unmittelbar nach der Geburt für das gesamte Leben vergeben und auch als Sozial­versiche­rungsnummer bezeichnet.

Genau genommen ist dies jedoch nicht korrekt, da es in Deutschland keine einheitliche Versicherten­nummer für sämtliche Sozialversicherungen gibt. So wird beispielsweise für die gesetzliche Kranken­versicherung eine eigene Kranken­versicherten­nummer vergeben.

Dafür benötigt man die Renten­ver­sicherungs­nummer:

  • Arbeitgeber (Antritt neuer Job)
  • Anforderung von Informationen zum Versicherungskonto
  • Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente
  • Arbeitslosenmeldung

Versichertennummer der Krankenkasse

Früher nutzten auch die gesetzlichen Krankenkassen die Renten­versiche­rungs­nummer. Dies wurde ihnen aus Datenschutzgründen jedoch untersagt. Seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2003 gibt es eine spezielle zehnstellige Krankenversicherten­nummer (KVNR).

Sie wird in einem technischen Verfahren aus der Renten­versicherungs­nummer erzeugt, ist mit dieser jedoch nicht identisch. Auch die Kranken­versicherten­nummer wird für jeden Versicherten einmalig vergeben und bleibt lebenslang gültig. Man findet sie auf der Gesundheits­karte der Krankenkasse.

Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?

Die Rentenversicherungsnummer finden Sie auf den folgenden Dokumenten oder Bescheinigungen:

  • Sozialversicherungsausweis
  • Renteninformation
  • Gehaltsabrechnung
  • Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Sobald man seinen ersten sozial­versiche­rungs­pflichtigen Job antritt, versendet die Rentenversicherung einen Sozialversiche­rungs­ausweis, auf dem die Versicherungs­nummer abgedruckt ist. Auch auf anderen Dokumenten der gesetzlichen Renten­versicherung wie der jährlichen Renten­information steht die Versicherungs­nummer.

Außerdem findet sie sich auf der monatlichen Gehalts­abrechnung oder der Melde­bescheinigung zur Sozial­versicherung.

Sozialversicherungsausweis: Früher gab es Mitführungspflicht

Früher war es Erwerbstätigen in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe vorgeschrieben, den Sozialversicherungs­ausweis mit sich zu führen. Diese Mitführungspflicht wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft. In einzelnen Berufen müssen Arbeitnehmer jedoch auch heute noch ihren Personal­ausweis oder Pass vorzeigen können, um sich bei einer Kontrolle des Zolls auszuweisen.

Wie ist die Nummer aufgebaut?

Die Rentenversicherungsnummer hat insgesamt zwölf Stellen – ein Buchstabe sowie elf Zahlen. Der Aufbau der Nummer ist klar geregelt.

Beispiel für eine Rentenversicherungsnummer: 01 010599 E 143

Das bedeuten die einzelnen Stellen:

Stelle Bedeutung Beispiel
1–2 Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers 01
3–4 Geburtstag des Versicherten 01
5–6 Geburtsmonat des Versicherten 05
7–8 Geburtsjahr des Versicherten 99
9 Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Versicherten E
10–11 Seriennummer (Männer: 00–49, Frauen/divers: 50–99) 14
12 interne Prüfziffer 3

Wie kann ich die Renten­versicherungs­nummer anfordern?

Wenn Sie Ihre Rentenversicherungs­nummer nicht mehr wissen sollten, können Sie die Nummer bei der Deutschen Renten­ver­sicherung anfordern.

Dazu können Sie eine E-Mail schreiben oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800-1000-4800 anrufen. Die Behörde wird Ihnen die Nummer aus Datenschutzgründen allerdings nur per Briefpost zuschicken.

Alternativ können Sie die Nummer auch über Ihre Krankenkasse herausfinden. Dazu müssen Sie in der Regel eine Geschäftsstelle der Kasse aufsuchen und Ihren Ausweis vorlegen.

Sollte Ihr Sozialversicherungsausweis zerstört worden oder verloren gegangen sein, können Sie auch einen neuen Ausweis beantragen. Dies funktioniert am einfachsten über ein Online-Formular der Deutschen Rentenversicherung. Auch die Krankenkasse kann einen Ausweis für Sie beantragen.

Kann ich die Renten­versicherungs­nummer ändern?

Grundsätzlich wird die Rentenversicherungs­nummer bei der Geburt vergeben und gilt ein Leben lang. Eine Änderung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Dazu kann es etwa kommen, wenn der Versicherte sein Geschlecht nach dem Trans­sexuellen­gesetz ändern lässt. Dann wird die Seriennummer (Stellen 10–11) entsprechend angepasst.

Ansonsten erfolgt eine Änderung nur dann, wenn es bei der Vergabe der Nummer zu einem Fehler gekommen ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Rentenversicherung ein falsches Geburts­datum eingetragen oder dieselbe Nummer an zwei Versicherte vergeben hat. In diesem Fall erhalten beide Versicherte eine neue Nummer, die alte wird gelöscht.

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