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Rente aufstocken – so geht's!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rente aufstocken können. Dazu gehören etwa freiwillige Rentenbeiträge oder ein späterer Renteneintritt. Wir erklären die Einzelheiten und beschreiben zudem, wer Anspruch auf Grundrente, Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um Ihre Rente aufzustocken, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Sie können freiwillige Rentenbeiträge zahlen, länger arbeiten oder im Alter jobben.
  • Bei sehr geringer Rente hilft der Staat mit Grundsicherung oder Grundrente. Die staatlichen Leistungen sichern ein Leben über dem Existenzminimum.
  • Lassen Sie es nicht so weit kommen und sorgen Sie rechtzeitig fürs Alter vor. Nutzen Sie dafür die Möglichkeiten der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge.

Rente aufstocken mit freiwilligen Beiträgen

Seniorin beim Sport: Rente aufstockenImmer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihr Alterseinkommen mit freiwilligen Rentenbeiträgen aufzubessern. Zahlten im Jahr 2014 erst knapp 1.000 Arbeitnehmer Zusatzbeiträge in die Rentenkassen ein, waren es 2021 bereits rund 41.500.

Und im Jahr 2022 – für das zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch keine Daten vorlagen – dürften es wegen gesunkener Kosten für einen Rentenpunkt aufgrund der Corona Pandemie noch deutlich mehr gewesen sein. Vorsorgeexperten schätzen, dass etwa 60.000 Arbeitnehmer zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt haben werden.

Rente aufbessern – so gehen Sie vor

Freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rente sind möglich, zum Beispiel um Fehlzeiten auszugleichen oder finanzielle Abschläge bei der Frührente zu vermeiden. Diese Abschläge können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen – vorausgesetzt sie erreichen bis zur Regelaltersgrenze 35 Versicherungsjahre. Die Ausgleichzahlung kann als Einmalzahlung oder in Raten erfolgen.

Wie viel an Ausgleichszahlung Sie leisten müssen, um ohne Abschläge in Frührente gehen zu können, rechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell aus. Das Antragsformular (V0210) finden Sie hier. Auf der „Auskunft zum Ausgleich einer Rentenversicherung“ sehen Sie, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt auf Ihre Altersrente auswirkt und was Sie der Ausgleich kostet.

Keine Verpflichtung zur Frührente

Egal wie viel Geld Sie freiwillig in die Rentenkasse einzahlen – Sie sind dadurch nicht verpflichtet, auch früher in Rente zu gehen. Möchten Sie doch länger im Job bleiben, erhöhen die zusätzlichen Rentenzahlungen Ihre Rente.

Ausgleichszahlungen sind kein Schnäppchen

Der Ausgleich von Abschlägen bei der Frührente hat seinen Preis. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, verringert sich Ihre gesetzliche Rente um 0,3 Prozent. Bei 48 Monaten ergibt sich so ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent.

Um dies auszugleichen, müssen Sie entsprechend viele Rentenpunkte kaufen. Je nach Höhe des Abschlags beläuft sich die dafür nötige Summe schnell auf einige Zehntausend Euro, die Sie an die Rentenversicherung überweisen müssen.

Vorteile von freiwilligen Sonder­zahlungen

  • Steuervorteil
    Die Ausgleichszahlungen sind seit dem Jahr 2023 vollständig von der Steuer absetzbar. Dadurch lässt sich ein großer Teil des Beitrags wieder hereinholen.
  • Sicherheit
    Die Sonderzahlungen garantieren sichere, lebenslange Renteneinkünfte. Dies ist nicht bei jeder Vorsorgeform der Fall – zum Beispiel beim Kauf von Aktien oder Fondsanteilen. Ein Wertpapierguthaben kann im Wert schwanken und ist bei einem Auszahlplan unter Umständen vorzeitig aufgebraucht.
  • Wertsteigerung
    Der Kauf von Rentenpunkten erfolgt zum jeweils aktuellen Geldwert. Da dieser jährlich an die Lohnentwicklung angepasst wird, werden die Rentenpunkte mit der Zeit immer teurer. Das heißt, der Wert der Rentenpunkte steigt kontinuierlich an, Absenkungen sind gesetzlich aus­geschlossen. Aus den jährlichen Steigerungs­raten ergibt sich die Rendite für diese Art der Investition.

Nachteile von freiwilligen Sonder­zahlungen

  • Hohe Kosten
    Freiwillige Rentenbeiträge sind vergleichsweise teuer.
  • Wette auf langes Leben
    Jede Rente ist eine Wette auf ein möglichst langes Leben – das gilt auch bei der gesetzlichen Rente. Bei einem frühen Tod sind freiwillige Renten­zahlungen ein Minusgeschäft.

Späterer Renteneintritt

Wenn Sie über das reguläre Renten­eintritts­alter hinaus weiter arbeiten, winkt Ihnen ein deutliches Rentenplus. Dies ist jedoch nicht in allen Berufen möglich oder realistisch – zum Beispiel nicht für Arbeiter auf dem Bau oder in der Stahlindustrie.

Doch wer keine körperlich schwere Arbeit ausüben muss, sich physisch wie mental fit fühlt und seinen Job mag, bleibt vielleicht ein oder zwei Jahre länger im Beruf. Die Rentenkasse macht hinsichtlich eines späteren Renten­eintritts­alters keine Vorgaben. Allerdings muss der Arbeitgeber zustimmen.

Das Gute: Für jeden Monat, den Sie länger arbeiten, zahlt die Renten­versicherung 0,5 Prozent mehr Rente. Nach einem Jahr beträgt das Rentenplus bereits sechs Prozent. Eine Monatsrente von 1.500 Euro würde somit um 90 Euro steigen.

Doch das ist nicht alles. Haben Sie nicht ausdrücklich auf Ihre Renten­versicherungs­freiheit verzichtet, führen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge an die Rentenkasse ab. Durch diese Einzahlungen wächst Ihre Rente weiter an. Ein Durchschnitts­verdiener mit einem Jahreseinkommen von 43.142 Euro bekäme 2023 somit genau einen Rentenpunkt hinzu. Die Monatsrente würde sich dadurch um weitere 37,60 Euro erhöhen.

Hinzuverdienst bei Frührente

Wer nicht länger in seinem Hauptberuf arbeiten, sondern lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann seine Rente auch mit einem Zusatzverdienst aufbessern.

Dabei spielt es seit dem 1. Januar 2023 keine Rolle mehr, ob Sie vor oder nach der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Sie können seitdem auch als Frührentner Ihre Rente mit einem Job aufbessern oder einfach in Ihrem alten Job weiter arbeiten.

Anders als früher gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Diese hatte in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass zusätzliches Einkommen ab einer bestimmten Summe auf die Frührente angerechnet wurde. Mittlerweile ist es egal, wie viel Geld Sie als Frührentner durch einen Neben- oder Hauptjob hinzuverdienen.

Steuern und Sozialabgaben müssen Sie allerdings sowohl auf das Gehalt als auch Ihre Rente zahlen.

Grundrente und Grundsicherung im Alter

Grundrente und Grundsicherung sorgen dafür, dass geringe Renten­ansprüche im Alter finanziell aufgewertet werden. Während die Grundrente von der Rentenversicherung gezahlt wird, ist für die Grundsicherung das Sozialamt zuständig.

Grundrente für Geringverdiener

Vom Grundrentenzuschlag, besser bekannt als Grundrente, profitieren Rentner, die lange gearbeitet, aber unter­durch­schnittlich verdient haben. Ein Antrag auf diese Leistung ist nicht nötig, der Grundrentenzuschlag wird automatisch mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Grundrente erhalten sowohl Neu- als auch Bestandsrentner.

Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, müssen mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen Sie während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen haben. Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit freiwilligen Beiträgen sowie während einer Arbeitslosigkeit.

Beispiel: Frau A. hat 29 Jahre gearbeitet und zwei Kinder groß gezogen. Während der Zeit der Kindererziehung war sie nicht erwerbstätig. Da ihr pro Kind drei Jahre Kinder­erziehungs­zeiten angerechnet werden, hat sie die notwendigen Grundrenten­zeiten von 35 Jahren zusammen.

Zuschlag ab 33 Jahren Rentenzeiten

Die Grundrente startet bereits in einem Übergangsbereich – und zwar, wenn 33 Jahre Grundrenten­zeiten vorhanden sind. Zwischen 33 und 35 Beitrags­jahren erhalten Sie allerdings einen niedrigeren Grundrenten­zuschlag.

Um den Grundrenten­zuschlag zu bekommen, darf das während des gesamten Berufslebens erreichte Einkommen bestimmte Ober- und Untergrenzen nicht übersteigen. Es gilt: Die gesammelten Rentenpunkte dürfen nicht weniger als 30 und nicht mehr als 80 Prozent des jährlichen Durch­schnitts­verdienstes ausgemacht haben.

Untergrenze

Für das Jahr 2023 bedeutet das, dass der monatliche Bruttoverdienst mindestens bei 1.079 Euro liegen muss, um in die Berechnung einzugehen. Das ist häufig bei einer Teilzeitbeschäftigung der Fall. Zeiten mit einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnitts­verdienstes bleiben unberücksichtigt.

Obergrenze

Das Einkommen darf 80 Prozent des Durchschnitts­verdienstes aller Versicherten nicht überschreiten. 80 Prozent entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto – im Jahr 2023 sind das monatlich 2.880 Euro brutto. Lag das monatliche Einkommen in diesem Jahr höher, wird kein Zuschlag berechnet.

Für die Berechnung des Grund­renten­zuschlags wird der Durchschnitt an Entgelt­punkten aus allen Zeiten gebildet, in denen die Untergrenze von 30 Prozent (0,3 Entgeltpunkte) jährlich erreicht wurde. Sind 35 Versicherungs­jahre auf dem Rentenkonto erreicht, wird der für diese Zeiten ermittelte Punkte­durchschnitt verdoppelt. Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Beitragsjahren ist der Zuschlag geringer.

Grundsicherung für Bedürftige

Grundsicherung im Rentenalter oder bei voller Erwerbs­minderung können bedürftige Menschen erhalten, die das reguläre Renten­eintritts­alter erreicht haben und deren Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Für den Erhalt der Grundsicherung müssen Anspruchs­berechtigte einen Antrag beim Sozialamt stellen und in Deutschland wohnen. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Auszahlung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Halten sich Zahlungs­empfänger länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.

Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, deren Einkommen unter 973 Euro monatlich liegt. Zum monatlichen Einkommen zählen unter anderem:

  • Renten und Pensionen
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte (z.B. Zinsen oder Dividenden)

Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt, die Miet- und Heizkosten sowie die Sozial­versicherungs­beiträge abdecken. In Sonderfällen wird weitere Hilfe gewährleistet. Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird berücksichtigt.

Vermögen bei Grundsicherung

Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beziehen können. Bestimmte Vermögens­werte bleiben allerdings verschont – etwa kleinere Geldbeträge bis 10.000 oder 20.000 Euro (Ledige/Paare) oder eine selbst genutzte Immobilie.

Bürgergeld im Rentenalter

Personen, die eine Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sollte die Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, besteht die Möglichkeit der Grundsicherung.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind. Sie können Bürgergeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie wenigstens drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Darüber hinaus kann Bürgergeld beim Bezug einer Hinterbliebenen- oder Witwenrente, Waisenrente oder Rente nach dem Bundes­entschädigungs­gesetz gezahlt werden. Diese Renten werden aber als Einkommen berücksichtigt und auf das Bürgergeld angerechnet.

Alternativen zur Rentenaufstockung

Muss die Rente im Ruhestand durch freiwillige Zahlungen oder staatliche Leistungen aufgestockt werden, ist dies ein klares Zeichen, dass die Alterseinkünfte nicht ausreichen.

Verfügen Sie über einen größeren Geldbetrag, können Sie Ihre monatlichen Einkünfte mit einer Sofortrente auch im Alter noch aufbessern. Die Versicherung zahlt Ihnen aus dem Kapital eine lebenslange Rente aus.

Kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder legen Sie frühzeitig Geld im Rahmen der privaten Altersvorsorge zurück – etwa mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung oder eines ETF-Sparplans.

Auf die gesetzliche Rente allein sollten Sie sich im Alter nicht verlassen.

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