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Das Wichtigste in Kürze
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihr Alterseinkommen mit freiwilligen Rentenbeiträgen aufzubessern. Zahlten im Jahr 2014 erst knapp 1.000 Arbeitnehmer Zusatzbeiträge in die Rentenkassen ein, waren es 2021 bereits rund 41.500.
Und im Jahr 2022 – für das zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch keine Daten vorlagen – dürften es wegen gesunkener Kosten für einen Rentenpunkt aufgrund der Corona Pandemie noch deutlich mehr gewesen sein. Vorsorgeexperten schätzen, dass etwa 60.000 Arbeitnehmer zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt haben werden.
Freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rente sind möglich, zum Beispiel um Fehlzeiten auszugleichen oder finanzielle Abschläge bei der Frührente zu vermeiden. Diese Abschläge können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen – vorausgesetzt sie erreichen bis zur Regelaltersgrenze 35 Versicherungsjahre. Die Ausgleichzahlung kann als Einmalzahlung oder in Raten erfolgen.
Wie viel an Ausgleichszahlung Sie leisten müssen, um ohne Abschläge in Frührente gehen zu können, rechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell aus. Das Antragsformular (V0210) finden Sie hier. Auf der „Auskunft zum Ausgleich einer Rentenversicherung“ sehen Sie, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt auf Ihre Altersrente auswirkt und was Sie der Ausgleich kostet.
Keine Verpflichtung zur Frührente
Egal wie viel Geld Sie freiwillig in die Rentenkasse einzahlen – Sie sind dadurch nicht verpflichtet, auch früher in Rente zu gehen. Möchten Sie doch länger im Job bleiben, erhöhen die zusätzlichen Rentenzahlungen Ihre Rente.
Der Ausgleich von Abschlägen bei der Frührente hat seinen Preis. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, verringert sich Ihre gesetzliche Rente um 0,3 Prozent. Bei 48 Monaten ergibt sich so ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent.
Um dies auszugleichen, müssen Sie entsprechend viele Rentenpunkte kaufen. Je nach Höhe des Abschlags beläuft sich die dafür nötige Summe schnell auf einige Zehntausend Euro, die Sie an die Rentenversicherung überweisen müssen.
Wenn Sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeiten, winkt Ihnen ein deutliches Rentenplus. Dies ist jedoch nicht in allen Berufen möglich oder realistisch – zum Beispiel nicht für Arbeiter auf dem Bau oder in der Stahlindustrie.
Doch wer keine körperlich schwere Arbeit ausüben muss, sich physisch wie mental fit fühlt und seinen Job mag, bleibt vielleicht ein oder zwei Jahre länger im Beruf. Die Rentenkasse macht hinsichtlich eines späteren Renteneintrittsalters keine Vorgaben. Allerdings muss der Arbeitgeber zustimmen.
Das Gute: Für jeden Monat, den Sie länger arbeiten, zahlt die Rentenversicherung 0,5 Prozent mehr Rente. Nach einem Jahr beträgt das Rentenplus bereits sechs Prozent. Eine Monatsrente von 1.500 Euro würde somit um 90 Euro steigen.
Doch das ist nicht alles. Haben Sie nicht ausdrücklich auf Ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, führen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge an die Rentenkasse ab. Durch diese Einzahlungen wächst Ihre Rente weiter an. Ein Durchschnittsverdiener mit einem Jahreseinkommen von 43.142 Euro bekäme 2023 somit genau einen Rentenpunkt hinzu. Die Monatsrente würde sich dadurch um weitere 37,60 Euro erhöhen.
Wer nicht länger in seinem Hauptberuf arbeiten, sondern lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann seine Rente auch mit einem Zusatzverdienst aufbessern.
Dabei spielt es seit dem 1. Januar 2023 keine Rolle mehr, ob Sie vor oder nach der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Sie können seitdem auch als Frührentner Ihre Rente mit einem Job aufbessern oder einfach in Ihrem alten Job weiter arbeiten.
Anders als früher gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Diese hatte in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass zusätzliches Einkommen ab einer bestimmten Summe auf die Frührente angerechnet wurde. Mittlerweile ist es egal, wie viel Geld Sie als Frührentner durch einen Neben- oder Hauptjob hinzuverdienen.
Steuern und Sozialabgaben müssen Sie allerdings sowohl auf das Gehalt als auch Ihre Rente zahlen.
Grundrente und Grundsicherung sorgen dafür, dass geringe Rentenansprüche im Alter finanziell aufgewertet werden. Während die Grundrente von der Rentenversicherung gezahlt wird, ist für die Grundsicherung das Sozialamt zuständig.
Vom Grundrentenzuschlag, besser bekannt als Grundrente, profitieren Rentner, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ein Antrag auf diese Leistung ist nicht nötig, der Grundrentenzuschlag wird automatisch mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Grundrente erhalten sowohl Neu- als auch Bestandsrentner.
Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, müssen mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen Sie während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen haben. Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit freiwilligen Beiträgen sowie während einer Arbeitslosigkeit.
Beispiel: Frau A. hat 29 Jahre gearbeitet und zwei Kinder groß gezogen. Während der Zeit der Kindererziehung war sie nicht erwerbstätig. Da ihr pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden, hat sie die notwendigen Grundrentenzeiten von 35 Jahren zusammen.
Zuschlag ab 33 Jahren Rentenzeiten
Die Grundrente startet bereits in einem Übergangsbereich – und zwar, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erhalten Sie allerdings einen niedrigeren Grundrentenzuschlag.
Um den Grundrentenzuschlag zu bekommen, darf das während des gesamten Berufslebens erreichte Einkommen bestimmte Ober- und Untergrenzen nicht übersteigen. Es gilt: Die gesammelten Rentenpunkte dürfen nicht weniger als 30 und nicht mehr als 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsverdienstes ausgemacht haben.
Untergrenze
Für das Jahr 2023 bedeutet das, dass der monatliche Bruttoverdienst mindestens bei 1.079 Euro liegen muss, um in die Berechnung einzugehen. Das ist häufig bei einer Teilzeitbeschäftigung der Fall. Zeiten mit einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes bleiben unberücksichtigt.
Obergrenze
Das Einkommen darf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten nicht überschreiten. 80 Prozent entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto – im Jahr 2023 sind das monatlich 2.880 Euro brutto. Lag das monatliche Einkommen in diesem Jahr höher, wird kein Zuschlag berechnet.
Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags wird der Durchschnitt an Entgeltpunkten aus allen Zeiten gebildet, in denen die Untergrenze von 30 Prozent (0,3 Entgeltpunkte) jährlich erreicht wurde. Sind 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto erreicht, wird der für diese Zeiten ermittelte Punktedurchschnitt verdoppelt. Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Beitragsjahren ist der Zuschlag geringer.
Grundsicherung im Rentenalter oder bei voller Erwerbsminderung können bedürftige Menschen erhalten, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Für den Erhalt der Grundsicherung müssen Anspruchsberechtigte einen Antrag beim Sozialamt stellen und in Deutschland wohnen. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Auszahlung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Halten sich Zahlungsempfänger länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, deren Einkommen unter 973 Euro monatlich liegt. Zum monatlichen Einkommen zählen unter anderem:
Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt, die Miet- und Heizkosten sowie die Sozialversicherungsbeiträge abdecken. In Sonderfällen wird weitere Hilfe gewährleistet. Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird berücksichtigt.
Vermögen bei Grundsicherung
Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beziehen können. Bestimmte Vermögenswerte bleiben allerdings verschont – etwa kleinere Geldbeträge bis 10.000 oder 20.000 Euro (Ledige/Paare) oder eine selbst genutzte Immobilie.
Personen, die eine Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sollte die Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, besteht die Möglichkeit der Grundsicherung.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind. Sie können Bürgergeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie wenigstens drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Darüber hinaus kann Bürgergeld beim Bezug einer Hinterbliebenen- oder Witwenrente, Waisenrente oder Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlt werden. Diese Renten werden aber als Einkommen berücksichtigt und auf das Bürgergeld angerechnet.
Muss die Rente im Ruhestand durch freiwillige Zahlungen oder staatliche Leistungen aufgestockt werden, ist dies ein klares Zeichen, dass die Alterseinkünfte nicht ausreichen.
Verfügen Sie über einen größeren Geldbetrag, können Sie Ihre monatlichen Einkünfte mit einer Sofortrente auch im Alter noch aufbessern. Die Versicherung zahlt Ihnen aus dem Kapital eine lebenslange Rente aus.
Kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder legen Sie frühzeitig Geld im Rahmen der privaten Altersvorsorge zurück – etwa mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung oder eines ETF-Sparplans.
Auf die gesetzliche Rente allein sollten Sie sich im Alter nicht verlassen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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