Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen, auch Betriebsrente genannt.
  • Entweder der Arbeitgeber trägt die bAV-Beiträge komplett selbst oder Beschäftigte können einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln (Entgeltumwandlung).
  • Bei einer Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Beiträge als Zuschuss zu zahlen.
  • In der Sparphase senken die Sparbeiträge Ihren Bruttolohn und somit die Steuer- und Abgabenlast. In der Rentenphase fallen auf die Betriebsrente jedoch Steuern und Sozialabgaben an.
  • Die Beiträge für eine Betriebsrente mindern zudem die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Das führt zu etwas geringeren Rentenansprüchen.
  • Ob eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist, sollten Sie individuell prüfen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung). Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Zusatzrente, die über den Arbeitgeber aufgebaut und ganz oder teilweise durch diesen finanziert wird.

Neben dem Arbeitgeberanteil können Beschäftigte einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Bis zu gewissen Höchstbeträgen bleiben diese Beiträge in der Sparphase steuer- und sozialabgabenfrei. In der Rentenphase fallen dafür jedoch Steuern und Sozialabgaben an.

Für die betriebliche Altersvorsorge stehen grundsätzlich fünf Durchführungswege zur Auswahl:

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

    Für welche Variante sich ein Unternehmen entscheidet, ist seine Sache. Es ist theoretisch auch möglich, mehrere Durchführungswege nebeneinander anzubieten. Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Angestellten aus praktischen Gründen aber nur einen Durchführungsweg an – häufig eine Direktversicherung.

    Wer hat Anspruch auf eine bAV?

    Eine junge Frau im Gespräch mit ihrer Chefin.

    Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen – etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld – in Beiträge zu einer bAV umwandeln.

    Dieser Anspruch besteht für:

    • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • Auszubildende
    • Teilzeitkräfte
    • Minijobber
    • geschäftsführende Gesellschafter, die steuerrechtlich als Arbeitnehmer gelten

    Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in der Sparphase

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind verschiedene Förderungen während der Sparphase möglich:

    • steuerliche Vorteile
    • geringere Sozialabgaben
    • Zuschüsse vom Arbeitgeber

    Steuer- und Sozialabgabenbonus

    Fließt ein Teil Ihres Gehalts in eine Betriebsrente, profitieren Sie von geringeren Steuern und Sozialabgaben. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Sie bis zu acht Prozent Ihres Bruttogehalts ohne Abzug von Steuern und bis zu vier Prozent ohne Abzug von Sozialabgaben in die bAV einzahlen.

    Die Förderung ist nach oben hin gedeckelt. Entscheidend dafür ist die Beitrags-bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West. Im Jahr 2023 liegt diese bei 87.600 Euro. Das bedeutet, 2023 können monatlich bis zu 584 Euro beziehungsweise jährlich bis zu 7.008 Euro steuerfrei in die Betriebsrente fließen. Der sozialabgabenfreie Anteil beträgt monatlich 292 Euro oder 3.504 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

    Gesetzlicher Rentenanspruch sinkt

    Was bei den Berechnungen der Versicherer in der Regel unterschlagen wird: Da Sie bei einer Entgeltumwandlung weniger Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, sinkt auch Ihr gesetzlicher Rentenanspruch ein wenig. Wer genau ermitteln möchte, ob sich ein bAV-Vertrag für ihn lohnt, sollte dies berücksichtigen.

    Diese Beiträge können Sie 2023 abgabenfrei in die bAV einzahlen

    Monatsbeitrag maximalJahresbeitrag maximal
    Steuerfrei584 Euro7.008 Euro
    Sozialabgabenfrei292 Euro3.504 Euro
    Beiträge zu Direktzusage und Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei

    Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der steuerfreie Anteil nicht gedeckelt. Hier können Sie unbegrenzt steuerbegünstigt einzahlen. Für die Sozialbeiträge gilt das aber nicht. Für diese gilt wie bei den anderen Durchführungswegen eine Grenze von vier Prozent des Einkommens.

    Beispiel:

    Sie haben ein Monatsgehalt von 4.000 Euro brutto und zahlen monatlich 160 Euro in eine betriebliche Altersversorgung ein. Dank der Gehaltsumwandlung müssen Sie davon nur 89 Euro selbst zahlen – um diesen Betrag verringert sich Ihr Nettogehalt.

    Die restlichen 71 Euro werden durch die geringeren Steuern und Sozialabgaben finanziert. Auf 30 Jahre hochgerechnet ergibt dies eine Ersparnis von insgesamt 25.560 Euro.

    Mögliche Ersparnis durch eine bAV-Entgeltumwandlung

    Ohne EntgeltumwandlungMit EntgeltumwandlungAufwand bAVErsparnis
    Monatsgehalt Brutto4.000 €3.840 €160 €
    Sozialabgaben833 €803 €30 €
    Einkommenssteuer585 €544 €41 €
    Monatsgehalt Netto2.582 €2.493 €89 €71 €

    * Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 %, Zusatzbeitrag 1,6 %. Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer. Werte gerundet. Quelle: Eigene Berechnungen (Stand 12/2023)

    Zuschuss vom Arbeitgeber

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge mithilfe einer Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf die eingezahlten Beiträge zu leisten, wenn sie dadurch Lohnnebenkosten sparen. Einzig bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.

    Für unser Beispiel von oben bedeutet das, dass zu den 160 Euro bAV-Beitrag mindestens weitere 24 Euro Arbeitgeberzuschuss hinzukommen würden. Insgesamt fließen dann monatlich mindestens 184 Euro in die betriebliche Altersvorsorge, wovon der Arbeitnehmer netto nur 89 Euro, also weniger als die Hälfte, selbst zahlen muss.

    Besondere Förderung für Geringverdiener

    Drei Fünfzigeuroscheine und ein Stift liegen auf einem Tisch.

    Viele Geringverdiener können es sich kaum leisten, neben der gesetzlichen Rente noch in eine Betriebsrente einzuzahlen. Der Gesetzgeber hat deshalb die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen (weniger als 30.900 Euro pro Jahr) deutlich verbessert.

    Seit 2020 werden Beiträge bis zu 960 Euro pro Jahr, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt, durch Steuerboni gefördert. Dazu kann der Arbeitgeber 30 Prozent dieser Beiträge mit der Lohnsteuer verrechnen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 288 Euro pro Jahr. Für Arbeitnehmer sind die Zuschüsse steuer- und sozialabgabenfrei.

    Steuern und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase

    Auf eine Betriebsrente fallen später Steuern und Sozialabgaben an. Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Freibetrag und das zu versteuernde Einkommen ist im Alter meist geringer.

    Auszahlungen aus Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 profitieren gesetzlich Krankenversicherte aber von geringeren Beitragszahlungen.

    Grund dafür ist ein neu eingeführter monatlicher Renten-Freibetrag in Höhe von 169,75 Euro. Erst wenn die Betriebsrente diesen Betrag überschreitet, werden für den Teil der Rente, der darüber liegt, Krankenkassenbeiträge fällig.

    Das bedeutet, bei einer monatlichen Betriebsrente von beispielsweise 300 Euro müssen Sie lediglich auf 130,25 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen. Bei durchschnittlich 19,6 Prozent Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung würden demnach nur etwa 26 Euro an die Sozialkassen fließen.

    Keine GKV-Beiträge auf Betriebsrente aus Riester-Vertrag

    Auf Betriebsrenten aus einem Riester-Vertrag werden keine GKV-Beiträge erhoben, wenn dieser gefördert und nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurde. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nämlich die Sozialversicherungspflicht für betriebliche Riester-Renten aufgehoben. Allerdings müssen die Sparbeiträge – anders als sonst in der bAV – aus dem Nettogehalt gezahlt werden und sind daher sozialversicherungspflichtig.

    Besteuerung in der Rentenphase

    In der Sparphase sind auf die eingezahlten bAV-Beiträge keine Steuern zu zahlen. In der Rentenphase müssen Sie die ausgezahlten Leistungen dafür mit Ihrem individuellen Steuersatz voll versteuern. Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von Ihrer Einkommenshöhe.

    Da die Renteneinkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als Einkünfte im Erwerbsleben, fallen erfahrungsgemäß geringere Steuern an. Betriebsrentner können so unter dem Strich einen Steuervorteil erzielen.

    Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

    Mit einer Altersversorgung über die Firma können Sie mit vergleichsweise geringem Eigenaufwand zusätzlich fürs Alter sparen und so Ihre Rentenlücke verringern. Dank Steuer- und Sozialabgabenbefreiung sowie Arbeitgeberzuschuss verringert sich der Eigenaufwand oft um mehr als die Hälfte.

    Zugleich können Angehörige für Notfälle finanziell abgesichert werden. Im Rentenalter unterliegen die Betriebsrenten allerdings der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Zudem ist es häufig nicht so einfach möglich, eine bAV auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen.

    Vorteile

    • Geringer Nettoaufwand
      Die Bruttoentgeltumwandlung während der Einzahlphase spart Steuern und Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Eigenaufwand beträgt dadurch oft weniger als 50 Prozent der Beiträge.
    • Arbeitgeberzuschuss
      Entweder der Arbeitgeber zahlt die komplette Betriebsrente selbst oder bezuschusst die Einzahlungen mit mindestens 15 Prozent. Spart die Firma bei einer Entgeltumwandlung Sozialabgaben, ist sie meist zum Zuschuss verpflichtet.
    • Lebenslange Rente
      Betriebsrenten sichern lebenslang garantierte Rentenzahlungen zu.
    • Bequem
      Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht eine Absicherung fürs Alter ohne größeren Aufwand, denn der Arbeitgeber kümmert sich um Verträge und Beitragszahlungen. Sie können mehrere Förderwege parallel nutzen.
    • Kostenvorteile
      Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, weil der Arbeitgeber häufig spezielle Konditionen für einen Gruppenvertrag erhält.
    • Absicherung der Familie
      Die finanzielle Absicherung von Familienangehörigen im Todesfall ist über einen Hinterbliebenenschutz möglich.
    • Rendite
      In einigen Durchführungswegen sind die Anbieter nicht an den derzeit niedrigen Garantiezins gebunden. Das erhöht Ihre Renditechancen.
    • Berufsunfähigkeitsschutz
      Häufig kommen Arbeitnehmer über eine Betriebsrente auch dann an einen Berufsunfähigkeitsschutz, wenn sie wegen gesundheitlicher Probleme auf dem freien Markt keine Police abschließen könnten.
    • Pfändungsschutz
      Auf die Beiträge darf nicht zugegriffen werden. Wird eine Grundsicherung beantragt, ist das Kapital nicht „verwertbar“ – es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.

    Nachteile

    • Abgaben im Alter
      In der Auszahlungsphase werden Steuern und für gesetzlich Krankenversicherte auch Krankenkassenbeiträge fällig. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es aber einen Freibetrag, was die Abgabenlast etwas senkt.
    • Gesetzliche Rente sinkt
      Bei einer Entgeltumwandlung zahlen Sie weniger in die Rentenkasse ein. Dadurch schmälert sich auch Ihre gesetzliche Rente. Auch andere Sozialleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen daher niedriger aus.
    • Geringe Flexibilität
      Vor Rentenbeginn ist das angesparte Kapital nicht verfügbar. Bei einem Jobwechsel lässt sich ein Vertrag zudem meist nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
    • Kosten
      Viele Betriebe bieten lediglich Direktversicherungen an. Hat der Arbeitgeber keinen günstigen Gruppentarif ausgehandelt, sind die Kosten unter Umständen recht hoch.
    • Eingeschränktes Produktangebot und Intransparenz
      Allein der Arbeitgeber wählt den Versorgungsträger aus. Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass die Beschäftigten bei der Produktauswahl in der Regel außen vor sind. Eine neutrale Beratung sei in der Regel ebenso wenig gegeben wie unabhängige Informationen zu Kosten, Anlageformen und Leistungen der Verträge.
    • Sparer trägt Anlagerisiko
      Bei neuen Produkten mit einer reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, den vereinbarten Beitrag zu zahlen. Eine garantierte Mindestrente gibt es nicht.

    Wann lohnt sich eine bAV?

    Zahlt der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge komplett selbst, sollten Sie nicht lange überlegen. Das Geldgeschenk vom Chef sollten Sie in jedem Fall mitnehmen. Schließlich erhalten Sie eine zusätzliche Rente, ohne einen Cent selbst zahlen zu müssen.

    In einigen Fällen kann man sich das Guthaben später auch auf einmal auszahlen lassen. Anspruch auf eine vom Unternehmen finanzierte Rentenzusage haben alle, die mindestens drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und mindestens 21 Jahre alt sind. Dann haben sie weiterhin Anspruch auf die Zusage, auch wenn sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln sollten.

    Wird die Betriebsrente im Rahmen einer Entgeltumwandlung angespart, lohnt sie sich, wenn der Arbeitgeber einen möglichst hohen Zuschuss zahlt. Dieser sollte nach Ansicht der Verbraucherzentralen mindestens 20, besser sogar 30 Prozent des Beitrags betragen.

    Zugleich ist es sinnvoll, die bAV-Beiträge nicht über die maximal absetzbaren Höchst-beträge für Steuern und Sozialabgaben hinaus zu erhöhen. Denn dann schwindet der Steuer- und Sozialabgabenvorteil.

    Zudem sollten die Abschluss- sowie laufenden Kosten für den bAV-Vertrag möglichst gering sein. Denn je geringer die Kosten sind, desto mehr Geld fließt in den Aufbau des Guthabens und desto höher fällt die spätere Rente aus. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss die Angaben zu den Kosten in den Vertragsunterlagen und fragen Sie bei Bedarf in Ihrer Personalabteilung oder bei dem externen Anbieter nach, mit dem der Arbeitgeber zusammenarbeitet.

    Lohnt sich nicht bei häufigem Jobwechsel

    Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nur, wenn Sie einen Vertrag über lange Zeit besparen. Wenn Sie davon ausgehen, Ihren Job häufiger zu wechseln oder auch immer wieder einmal selbstständig zu arbeiten, lohnt sich ein Vertrag eher nicht. Dann ist eine private Altersvorsorge wahrscheinlich die bessere Wahl.

    Lohnenswert für Arbeitnehmer mit geringem Verdienst

    Erwarten Sie später nur eine geringe gesetzliche Rente, kann die Zusatzrente vom Chef Ihr Alterseinkommen deutlich aufbessern. Ein Nachteil für Geringverdiener – die Anrechnung der Betriebsrente auf das Einkommen bei Grundsicherung im Alter – wurde im Jahr 2018 abgemildert.

    Seither können Ruheständler die ersten 100 Euro ihrer Betriebs- oder Riesterrente komplett behalten. Übersteigen die Rentenzahlungen 100 Euro, verbleiben 30 Prozent davon beim Empfänger, der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet. Insgesamt sind auf diese Weise bis zu 200 Euro zusätzliche Betriebsrente möglich

    Häufige Fragen

      Rentenversicherung Vergleich

      • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
      • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
      Bis zu 30% mehr Rente