Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Direktversicherung

Häufig bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Direktversicherung an, um für das Alter mit einer Betriebsrente vorzusorgen. Erfahren Sie, wie das funktioniert und welche Vor- und Nachteile eine Direktversicherung hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt.  
  • Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie Anspruch darauf, Teile Ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln.
  • Durch Gehaltsumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und bauen eine Zusatzvorsorge fürs Alter auf.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gehaltsumwandlung mit einem Zuschuss zu unterstützen, wenn sie ebenfalls Sozialabgaben sparen.
  • In der Rentenphase müssen auf eine Rente aus einer Direktversicherung Steuern und Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Neben der staatlichen Rente und der privaten Vorsorge ist die Betriebsrente ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Alters­absicherung. Viele Unternehmen vertrauen dabei auf die Direktversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch Einzahlungen in eine Direktversicherung Steuern und Sozialabgaben sparen und somit staatlich gefördert eine Zusatzrente fürs Alter aufbauen.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf eine Umwandlung von Gehalt in eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bestimmt jedoch den Durchführungsweg. Neben der Direktversicherung kann dies über eine Unterstützungs­kasse, Pensionskasse, Pensionszusage oder einen Pensionsfonds geschehen

Was ist eine Direktversicherung?

Frau mit Kollegen im Office: DirektversicherungDie Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber als Vertragsnehmer überweist jeden Monat einen Teil des Arbeitnehmer­gehalts direkt an die Versicherung.

Bis zu bestimmten Grenzen fallen für diesen Betrag keine Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge an. Außerdem unterstützt der Arbeitgeber die Beitragszahlungen in der Regel mit Zuschüssen. Fließen Teile des Gehalts in die Betriebsrente, spricht man von einer Gehalts- oder Entgelt­umwandlung. Der Abschluss einer Direktversicherung ist nur für eine hauptberufliche Tätigkeit möglich. Neben- und Minijobs werden nicht gefördert.

Im Ruhestand erhalten Arbeitnehmer als Begünstigte der Direktversicherung das angesparte Kapital als Rente oder Einmalzahlung oder in einer Kombination aus beiden ausbezahlt. Fließt das Geld als monatliche Rente, garantiert der Versicherer eine lebenslange Zahlung. Die ausgezahlten Leistungen sind allerdings steuer- und sozial­abgaben­pflichtig.

So können Direktversicherungen ausgezahlt werden:

  • als lebenslange monatliche Rente,
  • als Teilauszahlung (bis zu 30 Prozent) kombiniert mit einer Rente
  • als Einmalauszahlung

Lohnt sich eine Direktversicherung?

Dank staatlicher Förderung und Arbeitgeber­zuschuss kann eine Direktversicherung ein guter Weg zum Aufbau einer zusätzlichen Alters­absicherung sein. Anders als bei der privaten Altersvorsorge fließen die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge brutto für netto – also ohne Abzüge – in den Vertrag.

Nach Ansicht der Verbraucher­zentralen sollte der Arbeitgeber­zuschuss mindestens 20 Prozent des umgewandelten Gehalts betragen, damit sich das Sparen für den Arbeitnehmer lohnt. Betriebsrenten sind ein geeignetes Mittel, die persönliche Rentenlücke mit vergleichsweise geringem Eigenaufwand zu verringern.

Für wen eignet sich eine Direkt­versicherung und für wen nicht?

Die Direkt­versicherung ist sinnvoll Die Direkt­versicherung ist nicht sinnvoll
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine zusätzliche Alters­vorsorge aufbauen wollen. Wenn Sie keine staatliche Förderung beanspruchen können, weil Sie etwa als Selbstständiger nicht pflicht­versichert sind.
Wenn Sie staatliche Förderung wie Steuer­vorteile und geringere Sozialabgaben nutzen möchten. Wenn Sie weit vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen wollen. Seit 2012 dürfen Betriebs­renten in der Regel erst ab 62 Jahren ausgezahlt werden.
Wenn Sie Wert auf sichere, lebenslange Zahlungen aus einer Zusatzrente legen. Wenn Sie die Direktversicherung etwa wegen eines Immobilien­kaufs beleihen oder abtreten möchten.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehalts- oder Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts direkt an die Versicherungs­gesellschaft ab, bei der eine Direktversicherung besteht. Durch die Umwandlung in Altersvorsorge­beiträge verringert sich das Bruttogehalt. Somit zahlen Sie als Arbeitnehmer weniger Lohn- und Kirchensteuer sowie geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Entgeltumwandlungs­vereinbarung regelt die Details

Um Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge leisten zu können, müssen Sie bei Ihrem Unternehmen eine Entgelt­umwandlungs­vereinbarung unterzeichnen. Mit dieser Erklärung willigen Sie ein, dass Ihr Arbeitgeber Beiträge aus dem Bruttogehalt in die Direktversicherung einzahlen darf. Eine solche Vereinbarung legt die Höhe Ihres Beitrags fest und regelt, ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresboni oder vermögens­wirksame Leistungen in die Betriebsrente fließen dürfen.

Die Gehaltsumwandlung bringt nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber. Genau wie Arbeitnehmer sparen auch diese Sozialabgaben. Als Folge davon sind sie aber verpflichtet, die bAV-Verträge der Beschäftigten mit mindestens 15 Prozent des Beitrags zu bezuschussen, sofern tariflich nichts anderes vorgesehen ist. Seit 2022 gilt die Zuschuss­pflicht auch für bestehende Verträge, die vor dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden.

Die förderfähigen Beitragszahlungen und Zuschüsse unterliegen allerdings bestimmten Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

So viel Gehalt dürfen Sie maximal umwandeln:

  • Steuerfrei
    Bis zu acht Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze in der Rentenversicherung West. Dies entspricht 2023 einem Jahresbetrag von 7.008 Euro oder 584 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich der Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.
  • Sozialversicherungsfrei
    Bis zu vier Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze in der Rentenversicherung West. Dies entspricht 2023 3.504 Euro im Jahr oder 292 Euro monatlich.

Für die Entgeltumwandlung gibt es auch Mindestbeiträge. Der Mindestbeitrag liegt 2023 bei 254,63 Euro im Jahr oder 21,22 Euro pro Monat. Geringere Beiträge dürfen Sie für eine Betriebsrente nicht aufwenden.

Für Einzahlungen in eine Direktversicherung können Sie auch vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen. Im Unterschied zum klassischen VL-Sparen, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen das Bruttoeinkommen erhöhen und dadurch zu mehr Steuern und Sozialabgaben führen, sind die VL-Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht abgabenpflichtig und fließen vollständig in die Altersvorsorge.

Sind die Beiträge zur Direktversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind nicht steuerlich absetzbar. Die Einzahlungen in eine Direktversicherung fördert der Staat bereits durch den Erlass von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bis zu den Höchstgrenzen.

Eine Ausnahme bilden Sonderzahlungen des Arbeitgebers – zum Beispiel in Form einer Abfindung. Abfindungen sind voll steuerpflichtig, für Einzahlungen in eine Direktversicherung gelten jedoch Freibeträge. Die Höhe des Freibetrags wird für jeden Arbeitnehmer individuell ermittelt. Dazu wird die Anzahl der Jahre, die Sie im Unternehmen gearbeitet haben, mit vier Prozent der monatlichen Beitrags­bemessungs­grenze der Rentenversicherung West multipliziert.

 

Beispiel: Steuerlicher Freibetrag bei einer Abfindung

Sie scheiden nach 20 Jahren Betriebs­zugehörigkeit aus einem Unternehmen aus und erhalten eine Abfindung, die in eine Direkt­versicherung eingezahlt werden soll. Der steuerliche Freibetrag für das Jahr 2023 errechnet sich wie folgt:

20 Jahre x 3.504 € = 70.080 €.

Sie können daher bis zu 70.080 Euro an Abfindung steuerfrei in eine Betriebsrente umwandeln. Ist die Abfindung höher als der Freibetrag, ist der Differenzbetrag steuerpflichtig. Diesen Betrag müssen Sie in der Anlage N der Steuererklärung angeben.

Sind Auszahlungen aus Betriebsrenten zu versteuern?

Sobald die Betriebsrente ausgezahlt wird, wendet sich das Blatt. Dann ist die gesamte Summe, die als Rente oder Einmalzahlung an Sie fließt, steuerpflichtig. Egal, wie viel davon aus Eigenbeiträgen, Arbeitgeberzuschüssen oder Sonderzahlungen stammt – sämtliche Auszahlungen aus der Direktversicherung müssen Sie zusammen mit anderen Einkünften mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Ausnahmen bestehen für Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Bei älteren Direktversicherungen werden bereits während der Einzahlungsphase 20 Prozent Steuern auf die bAV-Beiträge fällig. Dadurch bleiben einmalige Auszahlungen aus diesen Direktversicherungen steuerfrei.

Erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente, greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Das bedeutet, je älter ein Rentenbezieher bei Rentenbeginn ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil und damit die Besteuerung seiner Betriebsrente aus. Wer zum Beispiel bei Rentenbeginn 65 Jahre alt ist, muss 18 Prozent seiner Rentenzahlungen versteuern. Wer 63 Jahre alt ist, muss auf 20 Prozent der Rente Steuern zahlen.

Auszahlungen aus Betriebsrenten sind in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich um eine Direktversicherung, werden Leistungen in der Anlage R-AV/BAV zur Einkommensteuererklärung eingetragen, und zwar in Feld 31. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, müssen Sie die Rentenleistungen in Feld 36 eintragen.

Leistungsmitteilung vom Versicherer

Rentenempfänger bekommen jedes Jahr eine Leistungsmitteilung von ihrem Anbieter, über den die betriebliche Altersvorsorge läuft. Diese enthält in der Regel genaue Angaben, welche Beiträge man in welches Steuerformular eintragen muss.

Fallen auf Renten aus Direktversicherungen Sozialbeiträge an?

Auszahlungen aus Betriebsrenten unterliegen der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, als Rentenempfänger müssen Sie den Gesamtbeitrag aus eigener Tasche tragen. Es gibt dabei keine hälftige Aufteilung zwischen dem Anbieter und Rentenempfänger, wie dies etwa bei der gesetzlichen Rente der Fall ist. Hier übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Sozialbeiträge.

Seit 2020 profitieren allerdings gesetzlich Krankenversicherte von geringeren Sozialbeiträgen. Grund dafür war die Einführung eines monatlichen Renten-Freibetrags in Höhe von 169,75 Euro. Erst wenn die Betriebsrente diesen Betrag überschreitet, sind auf alle übersteigenden Beträge volle Krankenkassenbeiträge fällig.

Das bedeutet, bei einer monatlichen Betriebsrente von 250 Euro müssen Sie lediglich auf 80,25 Euro Kranken­kassen­beiträge zahlen. Bei aktuell durchschnittlich 18,5 Prozent Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung würden demnach nur 14,85 Euro an die Sozialkassen fließen.

Keine Sozialbeiträge auf Riester-Renten

Keinerlei Krankenkassen­beiträge werden auf Betriebsrenten aus Riester-Verträgen erhoben, wenn diese gefördert und nicht vor 2018 abgeschlossen wurden. Allerdings sind hier die in der Ansparphase geleisteten bAV-Beiträge – anders als sonst üblich – sozialversicherungs­pflichtig.

Vor- und Nachteile der Direktversicherung

Vorteile

  • Versicherte genießen garantierte, lebenslange Rentenzahlungen.
  • Einzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenbegünstigt.
  • Bei einer Gehaltsumwandlung zahlen Arbeitgeber Zuschüsse von mindestens 15 Prozent.
  • Hat der Arbeitgeber einen Gruppentarifvertrag abgeschlossen, profitieren Sparer in der Regel von Kostenvorteilen gegenüber privat abgeschlossenen Rentenversicherungen.
  • Sie können zusätzlich eine Hinterbliebenenrente oder einen Berufsunfähigkeitsschutz vertraglich vereinbaren.
  • Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, Riester-Förderung zu nutzen. Bei Riester-Verträgen erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt und nicht – wie bei der Gehaltsumwandlung – aus dem Bruttogehalt. Riester-Renten sind im Alter zwar individuell zu versteuern, es fallen aber keine Sozialbeiträge an.
  • Auszahlungen aus Direktversicherungen unterliegen der Steuerpflicht. Doch weil das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, entstehen unterm Strich Steuervorteile.
  • Privat Krankenversicherte müssen im Alter keine Krankenkassenbeiträge auf die betriebliche Rente oder Einmalauszahlung zahlen.

Nachteile

  • Durch Entgeltumwandlung sinkt der Bruttolohn. Durch das niedrigere Bruttogehalt sinken die Einzahlungen in die Sozialsysteme, was zu geringeren Auszahlungen im Leistungsfall führt. Das gilt vor allem für die gesetzliche Rente, aber auch für Leistungen bei Arbeitslosigkeit, eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung oder die Höhe des Elterngelds.
  • Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen für Auszahlungen aus der Direktversicherung – abzüglich eines Freibetrags in Höhe von 169,75 Euro – volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
  • Klassische, verzinste Direktversicherungen garantieren derzeit nur eine sehr geringe Mindestverzinsung. Seit 2022 beträgt diese lediglich 0,25 Prozent. Dazu kommen in der Regel zwar noch Überschüsse der Gesellschaften, garantiert sind diese allerdings nicht.
  • Bei einem Jobwechsel ist der Übertrag einer Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber nicht immer möglich oder mit Verlusten verbunden. Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung der Direktversicherung ist in der Regel nicht möglich.

Welche Varianten gibt es?

Bei Direktversicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bespart werden, handelt es sich in der Regel um Rentenversicherungen. Zwei unterschiedliche Formen sind hierbei zu unterscheiden: die klassische und fondsgebundene Rentenversicherung.

Klassische Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung richtet sich an sicherheitsorientierte Sparer, da die Versicherer die Sparbeiträge vorwiegend festverzinslich anlegen. Der mögliche Ertrag der Policen ist daher recht gering. Versicherte genießen dafür Planungssicherheit, denn bereits bei Vertragsabschluss sagt die Gesellschaft eine garantierte Mindestrente zu.

Der Garantiezins liegt bei aktuellen Verträgen bei gerade einmal 0,25 Prozent. Die ausgezahlten Überschüsse der Versicherer können die Rendite zwar steigern, vertraglich garantiert ist aber selten mehr als der Beitragserhalt. Zudem verringern die Abschluss- und Vertriebskosten die Rendite.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung richtet sich an risikofreudige Anleger, welche die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen wollen. Die Sparbeiträge fließen vorrangig in Fonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds), ein Teil des Beitrags fließt in das Sicherungsvermögen der Gesellschaft.

Investiert die Versicherungsgesellschaft in klassische Investmentfonds, liegen die Produktkosten höher als bei Investments in kostengünstige ETFs. Dies kann die Rendite und damit den Ertrag der Direktversicherung erheblich belasten.

Die Renditeerwartung fondsgebundener Rentenversicherungen liegt langfristig zwischen vier und sechs Prozent, eine Garantie auf diese Rendite gibt es aber nicht. Anleger tragen das Anlagerisiko selbst, denn die Fonds unterliegen den Schwankungen des Kapitalmarkts.

Das angesparte Kapital kann auch ins Minus rutschen. Startet die Rente in einer schlechten Börsenphase, kann die Rente niedriger ausfallen als prognostiziert. Versicherte können zwar mithilfe von Garantievereinbarungen das Anlagerisiko abmildern, doch Garantien kosten Geld und schmälern wiederum die Rendite.

Welche Zusatzoptionen gibt es?

Eine Direktversicherung können Sie in der Regel durch zusätzlichen Versicherungs­schutz ergänzen, um Sie und Ihre Angehörigen gegen existenzielle Lebensrisiken abzusichern.

  • Berufsunfähigkeitsschutz
    Im Schnitt wird nahezu jeder vierte Arbeitnehmer im Lauf seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig. Mit der Direktversicherung können Sie häufig einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Damit lässt sich zumindest eine kleinere Rente für den Fall einer BU abschließen. Zudem werden bei einer Berufsunfähigkeit meist auch die Beiträge zur Direktversicherung übernommen.
  • Hinterbliebenenrente
    Stirbt der Hauptverdiener, können Familienangehörige in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Hinterbliebenenrente sichert das Einkommen für Ehegatten und Lebenspartner lebenslang ab. Zusätzlich lassen sich bei vielen Versicherungs­gesellschaften Einmalzahlungen vereinbaren.
  • Kapital bei Unfalltod
    Für den Fall eines Unfalls mit Todesfolge bieten viele Gesellschaften einen Versicherungsschutz. Familien und Angehörige erhalten bei Abschluss dieser Zusatzleistung finanzielle Unterstützung, sollte der Versicherte nach einem Unfall versterben.

Rentenversicherung Vergleich

  • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
  • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.