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Ob Sie Ihre Reiseversicherung überhaupt kündigen müssen, hängt zunächst von der gewählten Dauer der Absicherung ab. Haben Sie einen Einmalschutz ausgewählt, der lediglich eine bestimmte Reise abdeckt, ist keine Kündigung nötig. Sie sind dann für die Dauer dieser Reise abgesichert, danach endet die Versicherung automatisch.
Haben Sie hingegen einen Jahresschutz abgeschlossen, sind Sie auf allen Reisen, die Sie innerhalb von 365 Tagen nach Abschluss der Versicherung unternehmen, abgesichert. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiseversicherung mit Jahresschutz jährlich zu kündigen. Je nach Tarif muss die Kündigung ein bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen. Reichen Sie keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag der Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d. h. Sie können per E-Mail, Fax oder Post kündigen. Vorlagen und Formulare für die Kündigung finden Sie bei Ihrem Anbieter oder im Internet.
Kündigung per Einschreiben
Die bewährte und empfohlene Variante ist die Kündigung per Einschreiben, idealerweise mit Rückschein. Hierbei wird der Eingang beim Empfänger dokumentiert, sodass am Ende keine Konflikte bezüglich der Kündigungsfrist entstehen können. Der Service kostet wenige Euro und sichert Sie im Streitfall ab.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Reiseversicherung auch vor Ablauf der regulären Laufzeit von meist einem Jahr gekündigt werden. Dies ist vor allem nach einem Schadensfall möglich. Nach dem Versicherungsfall haben Sie einen Monat Zeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dieses Recht gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.
Auch wenn die Versicherung den Beitrag außerplanmäßig erhöht, haben Sie das Recht, die Versicherung zu kündigen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung Sie über die Beitragserhöhung informiert, haben Sie auch hier einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann eine vorzeitige Vertragsaufhebung angefragt werden. Reichen Sie hierfür die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung Ihres neuen Wohnorts im Ausland ein.
Bei Fragen rund um das Thema Reiseversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und individuell per Telefon oder E-Mail.
Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer bisherigen Versicherung sind, ist der Wechsel in einen anderen Tarif oftmals sinnvoller als eine ersatzlose Kündigung. So profitieren Sie immer noch von den Vorteilen der Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder der Gepäckversicherung und können dabei Geld sparen oder attraktivere Leistungen nutzen.
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