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Reiseversicherung kündigen

Eine Reiseversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, etwa wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder im Urlaub erkranken. Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Versicherungstarif, können Sie kündigen und zu einem besseren Anbieter wechseln. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Kündigung beachten müssen.

Kündigung der Reiseversicherung

Das Wichtigste zusammengefasst
  • Eine Reiseversicherung mit Jahresschutz können Sie grundsätzlich jährlich kündigen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
  • Eine Versicherung mit Einmalschutz müssen Sie nicht kündigen, da diese automatisch endet. 
  • In bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich – etwa bei einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge.
1.

So kündigen Sie Ihre Reiseversicherung

Diese Fristen müssen Sie beachten

Ob Sie Ihre Reiseversicherung überhaupt kündigen müssen, hängt zunächst von der gewählten Dauer der Absicherung ab. Haben Sie einen Einmalschutz ausgewählt, der lediglich eine bestimmte Reise abdeckt, ist keine Kündigung nötig. Sie sind dann für die Dauer dieser Reise abgesichert, danach endet die Versicherung automatisch.

Haben Sie hingegen einen Jahresschutz abgeschlossen, sind Sie auf allen Reisen, die Sie innerhalb von 365 Tagen nach Abschluss der Versicherung unternehmen, abgesichert. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiseversicherung mit Jahresschutz jährlich zu kündigen. Je nach Tarif muss die Kündigung ein bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen. Reichen Sie keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag der Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d. h. Sie können per E-Mail, Fax oder Post kündigen. Vorlagen und Formulare für die Kündigung finden Sie bei Ihrem Anbieter oder im Internet.

Kündigung per Einschreiben

Die bewährte und empfohlene Variante ist die Kündigung per Einschreiben, idealerweise mit Rückschein. Hierbei wird der Eingang beim Empfänger dokumentiert, sodass am Ende keine Konflikte bezüglich der Kündigungsfrist entstehen können. Der Service kostet wenige Euro und sichert Sie im Streitfall ab.

2.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Wann Sie außerordentlich kündigen können

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Reiseversicherung auch vor Ablauf der regulären Laufzeit von meist einem Jahr gekündigt werden. Dies ist vor allem nach einem Schadensfall möglich. Nach dem Versicherungsfall haben Sie einen Monat Zeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dieses Recht gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.

Auch wenn die Versicherung den Beitrag außerplanmäßig erhöht, haben Sie das Recht, die Versicherung zu kündigen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung Sie über die Beitragserhöhung informiert, haben Sie auch hier einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann eine vorzeitige Vertragsaufhebung angefragt werden. Reichen Sie hierfür die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung Ihres neuen Wohnorts im Ausland ein.

Persönliche Expertenberatung

Bei Fragen rund um das Thema Reiseversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und individuell per Telefon oder E-Mail.

3.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Reiseversicherung?

So können Sie profitieren

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer bisherigen Versicherung sind, ist der Wechsel in einen anderen Tarif oftmals sinnvoller als eine ersatzlose Kündigung. So profitieren Sie immer noch von den Vorteilen der Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder der Gepäckversicherung und können dabei Geld sparen oder attraktivere Leistungen nutzen.

  • Sie möchten nicht auf die Vorteile der Reiseversicherung verzichten:

Reiseversicherungen sichern Sie bei Ihren In- und Auslandsreisen ab und schützen Sie insbesondere vor finanziellen Schäden. Müssen Sie etwa Ihre Reise kurzfristig absagen, kommen in der Regel hohe Stornokosten auf Sie zu, die von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden. Erkranken Sie während Ihrer Reise, schützt Sie die Auslandskrankenversicherung vor Kosten, die von der Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen werden. Sie möchten die Vorzüge weiterhin nutzen und deshalb in einen anderen Tarif wechseln.

 

 

  • Sie sind unzufrieden mit den Konditionen Ihres aktuellen Tarifes:

Wenn Sie unzufrieden mit der Beitragshöhe oder den Leistungen Ihrer Versicherung sind, lohnt sich ein Wechsel in einen attraktiveren Tarif. Bei CHECK24 können Sie zahlreiche Anbieter und Tarife miteinander vergleichen und nach Ihren Wunschkriterien filtern. Ob für den kleinen Geldbeutel oder für den Rundumschutz im Ausland – wir helfen Ihnen, den passenden Tarif für Sie zu finden.

 

Mit CHECK24 den Wunschtarif finden

In unserem exklusiven Tarifvergleich haben Sie eine große Auswahl an Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Gepäckversicherungen.

Ob Einmalschutz oder Jahresschutz – im CHECK24 Vergleich finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

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