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Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich

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Reiserücktrittsversicherung

Aus dem Alltag ausbrechen, pulsierende Städte erkunden, heimische Berge erklimmen oder die Seele am Meer baumeln lassen – der Jahresurlaub steht an. Das ganze Jahr haben Sie sich auf die verdiente Auszeit gefreut, doch dann kommt unerwartet etwas dazwischen und Sie können die langersehnte Reise nicht antreten. Mit einer Reiserücktrittsversicherung müssen Sie sich in einem solchen Fall zumindest um den finanziellen Aspekt keine Sorgen machen.

  1. Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
  2. Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt
  3. Welche Reisearten und Komponenten sind versichert?
  4. Warum ist ein Jahresschutz sinnvoll?
  5. Welche Personen umfasst der Versicherungsschutz?
  6. Häufige Fragen

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Urlauber, die eine Reise kurzfristig und unerwartet nicht antreten können, vor den meist hohen Stornogebühren der Reiseveranstalter und Hotelanbieter.

Unter Umständen können diese Gebühren sogar den gesamten Reisepreis ausmachen. Das bedeutet, die gebuchte Reise muss in vollem Umfang bezahlt werden, obwohl sie nicht angetreten werden kann. Eine Reiserücktrittsversicherung kann solch unvorhergesehene Ereignisse nicht verhindern. Sie kann Reisende aber zumindest gegen das finanzielle Risiko absichern und ist daher für jeden Reisenden sinnvoll.

Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt

Ereignisse, die eine Reise verhindern, sind unvorhersehbar, vielfältig und können jeden treffen. Die folgenden Gründe für einen Reiserücktritt sind in der Regel über die Versicherung abgedeckt:

  • schwerwiegende Erkrankung
  • Corona (COVID-19) Infektion
  • Todesfall eines Angehörigen
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Kurzarbeit
  • Jobverlust
  • Schaden am Eigentum

Rücktritt durch nahestehende Personen mitversichert

Auch, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, weil einer nahestehenden Person etwas zugestoßen ist, ist dies als Rücktrittsgrund mitversichert. Dieser Personenkreis wird von den Versicherungen als Risikopersonen bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende und betreuende Personen.

Muss der Urlaub aus einem der oben genannten Gründe abgesagt oder verschoben werden, übernimmt die Versicherung anfallende Stornierungs- oder Umbuchungskosten.  

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch

Von einem Reiserücktritt spricht man, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Es wird also die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert. Um einen Reiseabbruch handelt es sich hingegen, wenn man bereits unterwegs ist, die Reise oder den Urlaub jedoch plötzlich abbrechen muss.

Viele Versicherungen bieten eine Kombination der beiden Bereiche an. Die Stiftung Warentest empfiehlt, eine Reiserücktrittversicherung immer in Kombination mit einem Abbruch-Schutz zu versichern (Finanztest Ausgabe 03/2018).

Im CHECK24 Vergleich können Sie ganz einfach nach Tarifen filtern, die den Mindestanforderungen der Stiftung Warentest entsprechen.

Reiserücktrittsversicherung - für jeden sinnvoll

  • Erkrankung
  • Unfall
  • Jobverlust

Sandra, 39:

Letztes Jahr wollte ich nach Kreta. Doch leider bekam ich eine schwere Mittelohrentzündung und konnte die Pauschalreise nicht antreten.

CHECK24-Versicherungsexperte:

Bei schweren und unerwarteten Erkrankungen springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Je nach Tarif kommt sie neben Stornierungs- auch für Umbuchungskosten auf.   

Welche Reisearten und Komponenten sind versichert?

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt verschiedene Komponenten und Arten einer Reise ab. Egal ob Kreuzfahrt oder individuelle Backpacking-Tour – eine Reiserücktrittsversicherung ist für jede Art von Urlaub sinnvoll. Schließlich kann es immer vorkommen, dass Sie die Reise nicht antreten können. Die Reiserücktrittsversicherung greift unter anderem bei den folgenden Reisearten:

  • Pauschalreisen
  • Kreuzfahrten
  • Individualreisen
  • Wochenend- und Kurztrips

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht nur, wenn Sie eine Pauschalreise, also Anreise und Unterkunft, gebucht haben. Der Versicherungsschutz greift auch bei einzelnen Komponenten einer Reise und kann beispielsweise teure Flüge finanziell absichern. Folgende Einzelkomponenten sind ebenfalls durch die Reiserücktrittsversicherung finanziell abgesichert:

  • Hotel
  • Flug
  • Mietwagen
  • Ferienwohnung
  • Bus-/Zugfahrt
  • Vorab gebuchte Ausflüge/Aktivitäten am Reiseziel

Warum ist ein Jahresschutz sinnvoll?

Die Tarife der Reiserücktrittsversicherung können sich jedoch nicht nur in den versicherten Leistungskomponenten unterscheiden, sondern auch in der Dauer des Versicherungsschutzes. So besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für eine einmalige Reise abzuschließen oder direkt einen Jahresvertrag auszuwählen. Dieser deckt dann sämtliche Reisen innerhalb des Vertragsjahres ab.

Ein Jahresvertrag bietet einige Vorteile und ist deshalb meist zu empfehlen. So müssen Sie keine Fristen innerhalb des Vertragsjahres beachten und können bedenkenlos Ihren nächsten Urlaub buchen. Außerdem zahlt sich ein Jahresvertrag bei teuren Reisen oft bereits ab der ersten Reise aus. Häufig sind Jahresverträge preislich deutlich attraktiver gestaltet als Verträge für einmalige Reisen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie mit einem Jahresschutz sämtliche Reisen aller Familienmitglieder innerhalb des Vertragsjahres absichern können. Planen Sie mehrere Reisen im Jahr, dann empfiehlt sich in jedem Falle eine Jahresversicherung – egal ob es sich um ein Wellnesswochenende in Deutschland oder eine Karibikkreuzfahrt handelt. Sie sind für alle Reisen abgesichert!

Vorsicht bei der Buchung

Über Fluggesellschaften und Buchungsportale können ebenfalls Reiserücktrittsversicherungen bequem im Buchungsvorgang abgeschlossen werden. Allerdings sollten Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis solcher Angebote genau prüfen. Leider sind Tarife, die Ihnen im Zuge einer Buchung vorgeschlagen werden, meist vergleichsweise teuer im Verhältnis zum angebotenen Leistungsumfang.

Welche Personen umfasst der Versicherungsschutz?

Wer im Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung inbegriffen ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt Tarife für Singles, Singles mit Kindern, Paare und Familien.

  • Singles sind in diesem Fall als einzeln verreisende Erwachsene zu definieren, die nur einen Versicherungsschutz für sich selbst benötigen.
  • Als Singles mit Kindern gelten Familien, die aus einem Erwachsenen und mindestens einem Kind bestehen. Je nach Tarif kann die Maximalanzahl der mitversicherten Kinder begrenzt sein.  
  • Auch Paare können eine gemeinsame Reiserücktrittsversicherung abschließen. Einige Versicherer knüpfen Paartarife an folgende Bedingungen: Das Paar muss entweder einen gemeinsamen Wohnsitz haben, verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Außerdem müssen beide volljährig sein. Als Paar können – je nach Versicherer – jedoch auch Freunde oder einfache Bekannte gelten. So können demnach zwei beliebige Personen, die zusammen verreisen, ebenfalls Geld sparen.
  • Als Familie gelten ein oder zwei Erwachsene mit Kindern. Kinder werden bei einigen Anbietern auch über die Volljährigkeit hinaus bis zu einem Alter von 26 Jahren mitversichert. Singles mit Kindern und Familien werden im Versicherungsvergleich von CHECK24 gleich definiert. Jedes Mitglied der Familie ist dann abgesichert, unabhängig davon, ob sie gemeinsam vereisen oder nicht.

Häufige Fragen

  • ✈️ Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

    Bei CHECK24 können Sie eine Jahrespolice schon ab 22,00 € abschließen. Die genauen Kosten einer Reiserücktrittsversicherung hängen dabei vom Versicherer und der ausgewählten Tarifoption ab.

    Darüber hinaus beeinflussen die folgenden Faktoren die Kosten der Reiserücktrittsversicherung:

    • Vertragsdauer (einmaliger Schutz vs. Jahresschutz)
    • Reiseregion (weltweiter Schutz vs. europaweiter Schutz)
    • Kosten der gebuchten Reise (Einmalschutz) bzw. Kosten der teuersten Reise eines Jahres (Jahresschutz)
    • Anzahl der versicherten Personen (Single- vs. Familientarif)
    • Alter der ältesten Person
    • Reisedauer

    Die klassische Reiserücktrittsversicherung ist zudem mit anderen Reiseversicherungen kombinierbar. So können zusätzlich eine Auslandskranken-, Reiseabbruch- oder eine Gepäckversicherung abgeschlossen werden, was wiederum den Gesamtpreis beeinflusst.

  • 😷 Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer Corona-Infektion?

    Ja, es gibt Tarife, die auch leisten, wenn eine Reise aufgrund der Erkrankung an COVID-19 nicht angetreten werden kann. Im CHECK24-Vergeich erkennen Sie diese Tarife den farbigen Hinweisen.

    Screenshot aus dem CHECK24-Vergleich der Reiserücktrittsversicherung mit Hinweis auf Absicherung bei einer Corona Infektion.

    Beachten Sie, dass nicht alle Tarife grundsätzlich bei einer Erkrankung an Corona leisten.

    In den folgenden Fällen sind Sie in der Regel nicht versichert:

    • Sie haben aufgrund des Coronavirus Angst vor dem Verreisen und treten deshalb die Reise nicht an.
    • Sie gelten als Risikopatient (zum Beispiel aufgrund von Asthma).
    • Sie können aufgrund von Quarantäne die Reise nicht antreten oder planmäßig beenden.
    • Sie dürfen aufgrund einer Einreisesperre nicht in das Urlaubsland reisen.
    • Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reisegebiet.
    • Ihr Reiseanbieter, das Hotel oder die Airline storniert aufgrund des Coronavirus die gebuchte Reise.
  • 💼 Kann ich auch mein Gepäck in der Reiserücktrittsversicherung mitversichern?

    Ja, Sie können auch Ihr Gepäck mitversichern. Die Gepäckversicherung sichert unter anderem folgende Gefahren am Reisegepäck ab:

    • Verlust
    • Beschädigung 
    • Verspätete Ankunft

    Eine Gepäckversicherung greift zudem bei Smartphones, EDV-Geräten (Laptop, Tablet), Kameras, Schmuck und Sportgeräten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

    Eine Gepäckversicherung kann allein oder in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Neben dieser können Sie Ihren Versicherungsschutz auch um eine Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung erweitern.

  • 🕜 Wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

    Eine Reiserücktrittsversicherung sollte mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden, um das vorgegebene Zeitfenster der Versicherer einzuhalten. 

    • Vor der Buchung: Sie können die Versicherung abschließen, bevor Sie eine Reise gebucht haben. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie einen Jahresschutz möchten, um direkt mehrere Reisen abzusichern. Der Jahresschutz ist bereits ab der zweiten Reise im Jahr günstiger als ein Einmalschutz und somit zu empfehlen. Sie müssen also kein Vielreisender sein, damit sich ein Jahresschutz auszahlt. Schon zwei Reisen im Jahr machen den Jahresschutz lohnenswert.
    • Nach der Buchung: Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch nachträglich abgeschlossen werden. Haben Sie bereits eine Reise gebucht, können Sie nach der Buchung und vor Reiseantritt einen Tarif abschließen. Hierbei ist zu beachten, dass alle Versicherer im CHECK24-Vergleich ein Zeitfenster von bis zu 30 Tagen vorgeben.
    • Nach Reiseantritt: Nach dem Beginn der Reise ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht möglich. Müssen Sie allerdings Ihren Urlaub nach Antritt abbrechen, sichert Sie eine Reiseabbruchsversicherung finanziell ab.
    • Nach Eintritt des Reiserücktritts-Grunds: Ist der Grund für Ihren Reiserücktritt bereits eingetreten, können Sie für diesen Fall keine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die nachträglich greift. Eine Reiserücktrittsversicherung dient in der Regel dazu, vorsorglich Gefahren und Risiken abzusichern. Somit greift der Schutz nur bei zukünftigen Reiserücktritts-Gründen, nicht bei bereits eingetretenen. 
  • 💸 Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittsversicherung? 

    Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, müssen Sie im Schadensfall einen vorher vereinbarten Betrag aus eigener Tasche zahlen.

    So kann es je nach Tarif sein, dass Sie beispielsweise bei Stornierungen oder Umbuchungen stets einen gewissen Anteil selbst zahlen müssen. In der Regel tragen Sie bei einer Selbstbeteiligung 20 % der entstandenen Stornokosten selbst, mindestens jedoch 25 € pro Person oder Mietobjekt. Wenn Sie also beispielsweise eine Ferienwohnung gebucht haben, kann es sein, dass Sie für dieses Mietobjekt mindestens 25 € übernehmen müssen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

CHECK24 ist Testsieger

Eine umfangreiche Konsumentenbefragung von FOCUS-MONEY in Zusammenarbeit mit ServiceValue hat ergeben: CHECK24 hat die kompetentesten digitalen Versicherungsberater! Insgesamt wurden bei der Befragung 1054 Anbieter aus 51 Branchen bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen bewertet.

Quelle: 22/2020 – FOCUS-MONEY: CHECK24 überzeugt mit „Höchster Kompetenz”

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
22,00 €
Teuerster Tarif
159,00 €
137,00 €Gesamtersparnis (85%)

 

Beispielrechnung für eine Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 60 Jahren, im Jahresschutz und 500 € Reisepreis.

Günstigste Reiseversicherung: 22,00 € jährlich 
TravelSecure, Reiserücktritt Grundschutz

Teuerste Reiseversicherung: 159,00 € jährlich
nexible, Rücktritt-Schutz inkl. Covid-19

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 01/2023

Beispielrechnung: Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 60 Jahren, im Jahresschutz, 500 € Reisepreis. Berechnung vom 17.01.2023.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.