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Sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert?

Gemietete und geliehene Sachen werden grundsätzlich als Eigentum des Versicherungsnehmers angesehen und sind daher nicht immer über die Privathaftpflicht versichert. Ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Absicherung gemieteter sowie geliehener Gegenstände festgehalten, kommt die Versicherung für etwaige Schäden auf. 

Folgendes Beispiel zeigt einen Schaden an einem geliehenen Gegenstand.

Beschädigte Spiegelreflexkamera

Beispiel: Beschädigte Kamera

Sie haben sich von einem Freund eine Spiegelreflexkamera für Ihren Urlaub ausgeliehen, die Ihnen herunterfällt und dabei schwer beschädigt wird.

Wenn Sie den Baustein „Schäden an geliehenen Sachen” in Ihren Vertrag aufgenommen haben, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Schäden an Mietwohnungen

Auch sogenannte Mietsachschäden sind bei bestimmten Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dabei handelt es sich um Schäden an der fest verbauten Einrichtung einer Mietwohnung. Verursacht der Mieter Schäden am Eigentum des Vermieters decken manche Tarife die entstandenen Kosten ab. Zum Eigentum des Vermieters können Türen, Fußböden sowie Einbauschränke des Badezimmers gehören.

Folgende Beispiele fallen unter Mietsachschäden:

Übergelaufene Badewanne Verschütteter Rotwein

Schaden gemietete Sachen: übergelaufene Badewanne

Sie lassen in Ihrer Mietwohnung versehentlich die Badewanne überlaufen. Das Wasser fließt ins Gemäuer und infolgedessen muss die Wand aufgestemmt sowie der Putz erneuert werden.

Schaden gemietete Sachen: Rotweinfleck auf Couch

Sie verschütten im Hotelzimmer unbeabsichtigt Rotwein auf der Couch.

Schäden an einer möblierten Wohnung:
Beim Mieten einer möblierten Wohnung übernimmt eine Hausratversicherung, die gemietete und geliehene Sachen mitversichert, etwaige Schäden an den Möbeln.

Deckungssumme bei gemieteten und geliehenen Sachen

Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist bei geliehenen und gemieteten Sachen zu empfehlen. Ob und bis zu welcher Deckungssumme entsprechende Schäden über die einzelnen Privathaftpflichttarife abgesichert sind, können Sie unserem Tarifvergleich sowie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Privathaftpflicht Mietsachschäden Detailvergleich

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