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Die Restkostenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die beihilfeberechtigte Versicherungsnehmer (z.B. Beamte, Richter, Polizisten, Beamtenanwärter) abschließen können. Daher wird die Restkostenversicherung auch als Beihilfe-Restkostentarif oder Beihilfe-Ergänzungstarif bezeichnet. Die Restkostenversicherung erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen, die von der Beihilfe nicht gezahlt werden.
Eine Restkostenversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine mitversicherten Angehörigen damit vor anfallenden Eigenleistungen. Abhängig vom jeweiligen Tarif kann eine Restkostenversicherung für Zahnarztbehandlungen, ambulante oder stationäre Behandlungen abgeschlossen werden.