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Pflegevorsorgefonds

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Der Fonds ist dazu gedacht, die durch den Demografiewandel künftig steigenden Pflegekosten aufzufangen. Er wird als Sondervermögen von der Deutschen Bundesbank verwaltet.

In den Pflegevorsorgefonds werden seit dem 1. Januar 2015 0,1 Prozentpunkte der gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge eingezahlt. Derzeit sind dies jedes Jahr ungefähr 1,2 Milliarden Euro.

Nach einem Zeitraum von 20 Jahren sollen die angesparten Gelder dazu verwendet werden, notwendige Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung möglichst gering zu halten.

Sparguthaben für die Pflege der Babyboomer

Im Jahr 2034 erreicht der erste geburtenstarke Jahrgang der Babyboomer (Jahrgänge 1959 bis 1967) das 75. Lebensjahr. Damit wird der Pflege- und Geldbedarf deutlich ansteigen. Gleichzeitig dürften weniger Arbeitnehmer als heute in die Pflegeversicherung einzahlen.

Nach den derzeitigen Prognosen wird die Zahl der Pflegebedürftigen ab dem Jahr 2054 dann erst einmal wieder sinken.
 

Der Pflegevorsorgefonds im Überblick

Höhe Einzahlung 0,1 Prozentpunkte des Beitrags
zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Ansparphase seit 1. Januar 2015
Entnahme geplant ab 2034
Verwaltung durch die Bundesbank

 

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Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de.