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mehr erfahrenMit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Der Fonds ist dazu gedacht, die durch den Demografiewandel künftig steigenden Pflegekosten aufzufangen. Er wird als Sondervermögen von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
In den Pflegevorsorgefonds werden seit dem 1. Januar 2015 0,1 Prozentpunkte der gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge eingezahlt. Derzeit sind dies jedes Jahr ungefähr 1,2 Milliarden Euro.
Nach einem Zeitraum von 20 Jahren sollen die angesparten Gelder dazu verwendet werden, notwendige Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung möglichst gering zu halten.
Im Jahr 2034 erreicht der erste geburtenstarke Jahrgang der Babyboomer (Jahrgänge 1959 bis 1967) das 75. Lebensjahr. Damit wird der Pflege- und Geldbedarf deutlich ansteigen. Gleichzeitig dürften weniger Arbeitnehmer als heute in die Pflegeversicherung einzahlen.
Nach den derzeitigen Prognosen wird die Zahl der Pflegebedürftigen ab dem Jahr 2054 dann erst einmal wieder sinken.
Der Pflegevorsorgefonds im Überblick
Höhe Einzahlung |
0,1 Prozentpunkte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung |
Ansparphase | seit 1. Januar 2015 |
Entnahme | geplant ab 2034 |
Verwaltung | durch die Bundesbank |
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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