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Pflegeberatung

Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt oder bezieht, hat seit 2009 Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 7a SGB XI) geregelt.

Die Beratung übernehmen sogenannte Pflegeberater.

Beratung innerhalb von zwei Wochen nach einem Antrag

Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung erfolgen.

Bei der Pflegeberatung soll vor allem der individuelle Hilfsbedarf erfasst und ein passender Versorgungsplan erstellt werden. Zudem soll über Leistungen informiert werden, die Pflegepersonen entlasten können. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person können auch Angehörige die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Pflegeberater sind speziell geschult

Die Pflegeberater sind speziell geschult und haben besondere Fachkenntnisse im Bereich des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.

Sie haben meist eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter, Sozialarbeiter, Alten- oder Krankenpfleger absolviert. In der Regel sind die Berater bei den Pflegekassen oder Kommunen angestellt.

Die Berater arbeiten vor allem in den regionalen Pflegestützpunkten.

Es gibt einige Pflegekassen, die keine eigene Beratung anbieten. Sie geben stattdessen Beratungsgutscheine aus, mit denen man sich bei unabhängigen Stellen beraten lassen kann.

Compass berät privat versicherte Pflegebedürftige

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung übernimmt das Unternehmen Compass die Pflegeberatung. Es ist eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mit Sitz in Köln.

Über eine kostenfreie Servicenummer können privat versicherte Pflegebedürftige bei Compass eine Beratung anfordern.

Im Pflegeversicherungs-Test bewertet CHECK24 die Leistungen jeden Pflegetarifs im Vergleich und vergibt eine Tarifnote.

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