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Heimarzt

Pflegeheime können einen Heimarzt beschäftigen. Der Heimarzt sichert die ärztliche Versorgung in einem Heim, wenn diese nicht durch Mediziner in der Umgebung übernommen werden kann. Er behandelt die Bewohner direkt im Pflegeheim.

Kassenärztliche Vereinigung soll Kooperationen vermitteln

Bevor ein Pflegeheim einen Heimarzt beschäftigt, muss es versuchen, mit niedergelassenen Ärzten zusammenzuarbeiten. Die Kassenärztliche Vereinigung soll die stationäre Einrichtung hierbei unterstützen und passende Kooperationen vermitteln.

Kommt es innerhalb von sechs Monaten nicht zu einem Kooperationsvertrag zwischen dem Pflegeheim und einem Arzt, darf die Einrichtung einen Heimarzt berufen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 119b SGB V) geregelt. Der Heimarzt rechnet seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Die Bewohner des Heims behalten trotz eines Heimarztes ihr Recht auf eine freie Arztwahl und können auf Wunsch einen anderen Mediziner aufsuchen.

Das Modell ist nicht weit verbreitet

Das Modell des Heimarztes ist in Deutschland allerdings nicht weit verbreitet. Nur wenige Einrichtungen beschäftigen einen solchen Arzt.

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