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Härtefall

Bis Ende 2016 wurden Menschen, die als besonders pflegebedürftig galten, als Härtefall eingestuft. Damit erhielten sie von der Pflegepflichtversicherung einen Aufschlag auf die Leistungen der höchsten Pflegestufe 3.

Insgesamt zahlte die Pflegepflichtversicherung bei einem Härtefall für die vollstationäre Pflege oder als Sachleistung 1.995 Euro im Monat.

Einstufung für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf

Um als Härtefall zu gelten, mussten die Betroffenen schwerstpflegebedürftig sein und mindestens sechs Stunden täglich auf Pflege angewiesen sein.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde die Härtefall-Regelung seit dem 1. Januar 2017 abgeschafft.

Künftig gilt der Pflegegrad 5

Pflegebedürftige, die bereits als Härtefall eingestuft wurden, erhalten zukünftig den höchsten Pflegegrad 5. Die Leistungen für die vollstationäre Pflege betragen hier 2.005 Euro im Monat, für Pflegesachleistungen werden seit Januar 2022 2.095 Euro gezahlt.
 

Alte Regelung Neue Regelung (ab Januar 2022)
Pflegestufe 3 + Härtefall Pflegegrad 5
Vollstationäre Pflege: 1.995 Euro Vollstationäre Pflege: 2.005 Euro
Pflegesachleistungen: 1.995 Euro Pflegesachleistungen: 2.095 Euro

 

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