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Dynamik

Bei Abschluss einer Pflegeversicherung kann in der Regel eine Dynamik – auch als Dynamisierung bezeichnet – vereinbart werden.

Dabei steigen regelmäßig die Beiträge und Leistungen der Versicherung. Das hilft, langfristig steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Denn zwischen Abschluss einer Versicherung und dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit können zwanzig Jahre oder mehr liegen.

Steigt die versicherte Leistung nicht im gleichen Maße wie die Inflation, entsteht daher unter Umständen eine Finanzierungslücke. Das versicherte Pflegetagegeld würde dann nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten der Pflege zu decken.

Regelungen hängen vom jeweiligen Tarif ab

Welche Regelungen für eine Dynamik der privaten Pflegeversicherung gelten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Einige Versicherer bieten eine Dynamik nur so lange an, bis der Versicherte pflegebedürftig wird. Dann wird die Dynamik ausgesetzt.

Bei anderen Gesellschaften ist eine Dynamik auch im Pflegefall noch möglich. Je nach Tarif kann es dabei ein Höchstalter geben, bis zu dem dies ermöglicht wird.

Um welche Summen die Beiträge und Leistungen erhöht werden, hängt ebenfalls vom Tarif ab. Einige Gesellschaften haben etwa eine feste Dynamik von beispielsweise zehn Prozent alle drei Jahre. Andere passen die Beiträge an, wenn sich die durchschnittlichen Pflegekosten um einen bestimmten Prozentwert erhöhen.

Ohne Gesundheitsprüfung

In der Regel erfolgt eine Dynamik, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird.

Haben Sie eine private Pflegeversicherung mit einer Dynamik abgeschlossen, können Sie einer anstehenden Erhöhung der Beiträge widersprechen. Dies ist in der Regel bis zu drei Mal hintereinander möglich. Danach entfällt bei den meisten Tarifen das Recht auf zukünftige Erhöhungen.

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