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mehr erfahrenIn einer betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine barrierefreie Wohnung oder ein Haus. Meist gibt es sechs bis acht Bewohner pro Wohngemeinschaft.
In der Regel hat jeder Bewohner sein eigenes Zimmer. Zudem gibt es Gemeinschaftszimmer sowie eine gemeinsam genutzte Küche. Betreuer unterstützen die Bewohner bei der Haushaltsführung – etwa beim Kochen oder Saubermachen. Die Pflege der Bewohner übernehmen ambulante Pflegedienste.
Betreute Wohngemeinschaften werden häufig von Pflegediensten, Seniorenvereinen oder Angehörigen der Pflegebedürftigen gegründet.
Pflegeheime unterliegen in Deutschland dem Heimrecht. Dieses legt Mindestanforderungen fest, die Heime zu erfüllen haben – etwa beim Bau oder der Organisation der Pflege.
Für betreute Wohngemeinschaften gilt dies jedoch nicht. Die Bewohner oder ihre gesetzlichen Vertreter bestimmen hier selbst, wie Wohnung und Pflege gestaltet werden sollen. Es gibt daher allerdings auch keine Qualitätskontrolle der Betreuung.
Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung zahlt die Sätze für eine normale, ambulante Betreuung.
Vor allem für psychisch kranke oder demente Pflegebedürftige sind Wohngemeinschaften geeignet. In der Regel benötigen sie in einer betreuten Wohngemeinschaft weniger Medikamente.
Die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft kostet in der Regel ungefähr so viel wie ein Platz im Pflegeheim.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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