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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenWer Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit erhalten will, muss einen Antrag bei seiner gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), einen Pflegegrad festzustellen.
Bei Privatversicherten ist Medicproof zuständig, der Dienst der privaten Versicherer.
Teilweise bieten private Pflegeversicherungen die Möglichkeit einer zweiten, unabhängigen Begutachtung an. Eine solche Begutachtung wird Besserprüfung genannt.
Sollte die Versicherung eine Besserprüfung anbieten, kann sich der Versicherte erneut begutachten lassen. Durch eine zweite Begutachtung besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird.
Dies ist von Vorteil, da in einem höheren Pflegegrad meist auch mehr Pflegegeld ausbezahlt wird.
Eine Besserprüfung darf für den Versicherten keine negativen Folgen haben. Sollte bei der zweiten Begutachtung kein höherer Pflegegrad festgestellt werden, gilt nach wie vor der vom MDK oder von Medicproof festgestellte Grad.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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