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Wie groß ist die Lücke zwischen Pflegekosten und staatlichen Leistungen?

Die Kosten für Pflegeleistungen sind je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Art der Pflege unterschiedlich hoch. Entsprechend gibt es auch vom Gesetzgeber unterschiedlich hohe Zuschüsse.

Wird jemand etwa in einem Pflegeheim versorgt, sind die gesetzlichen Leistungen höher als bei einem Pflegebedürftigen, der ambulant gepflegt wird. Zudem erhält ein Pflegebedürftiger mit einem höheren Pflegegrad mehr Geld als jemand, der noch relativ selbstständig ist.

Eigenanteil im Pflegeheim

Um die gesamten Pflegekosten zu decken, reichen die staatlichen Leistungen allerdings nicht aus. Gerade bei einer vollstationären Pflege entsteht im Pflegefall eine erhebliche Versorgungslücke.

Seit der Pflegereform, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wird der Eigenanteil im Pflegeheim unabhängig vom Pflegegrad berechnet. Sollte sich ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Versorgung entscheiden, liegt der durchschnittliche Eigenanteil in allen Pflegegraden bei rund 2.000 Euro.

Dieser Eigenanteil variiert allerdings je nach Lage und Ausstattung des Pflegeheims. So sind professionelle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt deutlich teurer als jene in Sachsen.

Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie sich für den Pflegefall absichern. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt ein monatliches Pflegegeld, falls Sie pflegebedürftig werden sollten.

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