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Welche Kosten werden nicht übernommen?

Ob die Versicherung bestimmte Kosten nicht übernimmt, hängt vom gewählten Tarif und der Form der privaten Pflegezusatzversicherung ab.

Leistung der Pflegetagegeldversicherung

Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird ein beim Vertragsabschluss vereinbartes Pflegegeld ausbezahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt. Das Pflegegeld ist meist nach Pflegegraden gestaffelt und wird unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten ausbezahlt.

Sollten die Kosten das gewählte Pflegegeld übersteigen, muss der Versicherte diese Mehrkosten selbst tragen.

Leistung der Pflegerentenversicherung

Ähnliches gilt für die Pflegerentenversicherung. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird je nach Pflegegrad die vereinbarte Pflegerente ausbezahlt – unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.

Je nach Wunsch kann die Leistung als lebenslange monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt werden. 

Leistung der Pflegekostenversicherung

Im Gegensatz dazu werden bei der Pflegekostenversicherung nur Pflegekosten erstattet, die der Pflegebedürftige auch tatsächlich nachweisen kann – dazu müssen entsprechende Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden.

Das hat den Vorteil, dass sich die Leistung an den tatsächlich auftretenden Kosten orientiert. Allerdings übernimmt die Versicherung nur einen bestimmen Prozentsatz der Kosten oder leistet nur bis zu einer Höchstsumme pro Jahr. Bei einer Pflege durch Laien erstattet sie in der Regel gar nicht.

Versicherung leistet nicht während der Wartezeit

Einzelne Pflegeversicherungen haben zudem eine Wartezeit, während der noch keine Leistungen übernommen werden. Die Wartezeit kann bis zu drei Jahre betragen. Dann würde die Versicherung erst nach dem Ablauf dieser Frist leisten.

Beim Pflege-Bahr beträgt die Wartezeit fünf Jahre.

Sollte eine Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall eintreten, gilt die Wartezeit in der Regel nicht. Dann leistet die Pflegeversicherung sofort.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Vor dem Abschluss einer Pflegeversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Es sollte darauf geachtet werden, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer schwere Krankheiten verschweigt, dem könnte der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Mit dem Pflegeversicherung Rechner von CHECK24 finden Sie ganz einfach und unkompliziert eine passende private Pflegeversicherung.

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