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Pflegekostenversicherung

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, kann zwischen verschiedenen Formen wählen. Neben der Pflegetagegeldversicherung gibt es die Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung und den Pflege-Bahr.

Besonderheiten der Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung sind die Leistungen direkt an die Pflege gekoppelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nur unmittelbar die Pflege betreffende Kosten bezahlt – etwa den ambulanten Pflegedienst. Die Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden.

Zwei Tarifvarianten sind bei der Pflegekostenversicherung möglich. Die Leistungen können entweder so vereinbart werden, dass sie bis zu einer Höchstsumme pro Jahr übernommen werden. Die andere Variante ist, dass die Pflegekostenversicherung die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufstockt.

Vorteile der Pflegekostenversicherung

Ein Vorteil dieser Form der Pflegeversicherung ist, dass sich die Leistungen direkt nach den Pflegekosten richten: Wenn die Kosten steigen, erhöhen sich automatisch die Leistungen der Versicherung.

Die Beiträge können bis zu einem gewissen Grad mitbestimmt werden. Je umfangreicher die Leistungen sind, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Nachteile der Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung lohnt sich vor allem, wenn sich der Pflegebedürftige eine professionelle Hilfe suchen will. Bei einer Laienpflege leistet die Pflegekostenversicherung dagegen nur wenig bis gar nicht. Zieht es jemand vor, von seinen Angehörigen gepflegt zu werden, ist diese Form der Pflegeversicherung daher nicht zu empfehlen. In einem solchen Fall ist die Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass die Leistungen der Pflegekostenversicherung direkt an Pflegeausgaben gebunden sind – das bedeutet, dass der Pflegebedürftige nicht selbst entscheiden kann, für was er das Geld im Leistungsfall ausgeben möchte. Stattdessen muss er Rechnungen – etwa für den Pflegedienst – einreichen, welche die Versicherung anschließend erstattet.

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