Vermögensschäden
Vermögensschäden können in verschiedenen Formen auftreten. Eine der bekanntesten Erscheinungsformen eines Vermögensschadens ist der Einkommensausfall. Er tritt zum Beispiel dann ein, wenn ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls mit einem versicherten Pferd und einer entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in gewohnter Weise seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.
Auch durch Sachschäden an Pferdeboxen, Stellplätzen und anderen Objekten können Verdienstausfälle entstehen, wenn Gewerbetreibende wenigstens zeitweise bis zur Durchführung von Reparaturen weitere Mieteinnahmen realisieren können. Nicht gehaftet wird häufig für „reine Vermögensschäden“, die keinen direkten Einfluss auf die geschädigten Personen darstellen. Verursacht ein Pferd einen Stau, ist der ausgefallene Geschäftstermin eines Wartenden ein reiner Schaden, der ohne zusätzlichen Einschluss nicht abgedeckt wird.
Sind diese Vermögensschäden mitversichert, fällt die Deckungssumme der Pferdehaftpflichtversicherung normalerweise in Relation zu Personen- und Sachschäden gering aus. Als Grund nennen die Versicherungsgesellschaften die Tatsache, dass das Haftungsrisiko beim Versicherungsschutz für Pferde besonders hoch ist.
Vermögensschäden sind nur eingeschränkt versichert!
Vermögensschäden sind bei der Mehrheit der Versicherungsmodelle weniger hoch versichert als Personen- und Sachschäden. Der Pferdehaftpflicht Vergleich hilft Ihnen dabei, den passenden Tarif für Ihren Versicherungsbedarf zu finden.
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