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Ungewollter Deckakt/ Deckschäden

Die Pferdehaftpflichtversicherung dient zwar in erster Linie zur Absicherung der Folgen eines möglichen Unfalls und ähnlicher Risiken. Doch neben Personen- und Sachschäden nach dem Ausbrechen eines Tieres oder einem Verkehrsunfall gibt es vielfältige andere Gefahren, die Pferdehalter ohne Policen finanziell extrem belasten können.

Ein ungewollter Deckakt ist ein potentielles Risiko, das in gewisser Weise aus Sicht der Pferdehalter aber ebenfalls ein Unfallereignis darstellt. Aus rein biologischen Gründen ist das Mitversichern von Deckschäden einzig für Halter von Hengsten nahezu obligatorisch. Männliche Pferde, die sich ohne Wissen aus der Pferdebox entfernen und zu einer Stute gesellen, können Kosten durch eine ungewollte Trächtigkeit der Stute verursachen.

Im Ernstfall müssen Hengsthalter vielleicht sogar für Verdienstausfälle aufkommen, wenn Stuten vor den Deckschäden zu gewerblichen Zwecken oder gar für Pferderennen eingesetzt wurden. Weiterhin müssen Halter unter Umständen für die medizinische Behandlung und die Betreuung des Nachwuchses nach der Geburt aufkommen. Durch den Einschluss ungewollter Deckakte bei der Haftpflichtversicherung entlasten sich Pferdehalter wenigstens vom finanziellen Ärger.

Treten sogenannte Deckschäden auf, können schlimmstenfalls erhebliche Forderungen auf die Halter von Hengsten zukommen. Der zusätzliche Einschluss dieses Risikos ist bei vielen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen nicht nötig, weil ungewollte Deckakte bereits kostenfrei mitversichert sind.

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