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Sachschäden

Unter Sachschäden versteht man Schäden an Gegenständen. Auch wenn Sachschäden im Grunde zum Standardschutz einer Reiterhaftpflichtversicherung gehören, zeigt sich beim ausführlichen Blick auf die Konditionen zur Haftung in vielen Fällen doch ein recht großer Spielraum, etwa hinsichtlich der maximalen Haftungssumme, die Versicherungsnehmer für potentielle Sachschäden wählen können.

Differenzen gibt es bezüglich der Vorfälle mit Sachschäden, die stets mitversichert sind oder erst gegen Aufpreis hinzugebucht werden können. Ein Beispiel für den zusätzlichen Einschluss im Bereich der Sachschäden sind die sogenannten Mietsachschäden. Gemeint sind damit Fälle, in denen versicherte Pferde die gemietete Pferdebox beschädigt haben oder wenn eine eingetretene Stalltür im Umfeld des angemieteten Stellplatzes aufgefunden wird.

Diese Schäden sind zunehmend in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung fest eingeschlossen. Inwieweit die Haftpflichtpolice für Sachschäden aufkommt, hängt auch davon ab, ob die Schäden durch das Verschulden des Halters oder des Geschädigten entstanden sind. Liegt zumindest ein Mitverschulden vor, können die Ersatzansprüche sinken oder sogar gänzlich entfallen.

Sachschäden als Basis der Pferdehaftpflichtversicherung:
Bis zu welcher Obergrenze Versicherer für die Kosten von Sachschäden aufkommen, entscheiden Versicherte weitgehend selbst durch die gewünschte Deckungssumme, die sie für die Police festlegen. Mit dem Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht kann jeder eine günstige Reiterhaftpflicht finden!

 

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