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Mietsachschäden

Pferde sind imstande, massive Schäden zu verursachen, wenn sie nicht mehr unter Kontrolle gehalten werden. Werden die eigenen Habseligkeiten der Halter beschädigt oder zerstört, ist dies ärgerlich. Kommt allerdings der Besitz Dritter zu Schaden, ist dies für die Halter noch ärgerlicher, da sie in diesem Fall Ersatzansprüchen gerecht werden müssen.

Schäden, die an gemieteten Pferdeboxen oder Pferdetransportanhängern verursacht werden, bezeichnet man als Mietsachschäden. Solche Schäden sind nicht bei allen Pferdehaftpflichtversicherungen inkludierbar. Bieten Versicherer diese Leistung an, kommt es darauf an, ob Mietsachschäden bereits im Vorhinein zum Leistungsrahmen gehören oder ob sie gegen Mehrbeitrag hinzu gebucht werden müssen. Halter, deren Pferde bei Turnieren und Wettkämpfen starten, sollten Mietsachschäden idealerweise einschließen.

Nicht jeder Halter besitzt das komplette für den Pferdetransport erforderliche Zubehör, so dass fast immer Dinge wie Pferdeanhänger, Boxen oder Stellplätze in fremden Ställen gemietet werden müssen. In den Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften kann nachgelesen werden, welche der verschiedenen Mietsachschäden im Falle einer Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert werden können oder dies bereits sind.

Guter Rat im Pferdehaftpflicht-Vergleich:
Mietsachschäden können preiswert als Extra zur Pferdehaftpflicht hinzugefügt werden. Vorsorglich kann dem Vergleich entnommen werden, bei welchem Anbieter der Einschluss am günstigsten möglich ist.

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