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Minderwert

Vor allem bei erfolgreichen Renn- oder Zuchtpferden können Unfälle dramatische Konsequenzen haben. Schon leichte Verletzungen können dazu führen, dass die wertvollen Tiere spürbar an Wert verlieren, von den Kosten für Behandlungen und Operationen einmal ganz abgesehen.

Diesen Wertverlust – Versicherer sprechen vom sogenannten Minderwert – gleicht die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters aus, dessen Pferd einem anderen Tier Verletzungen zugefügt hat. Der Minderwert ist die Differenz zwischen dem Wert des Pferdes vor dem Unfall und dem Wert nach dem Unfallereignis, das dem Versicherer gemeldet wurde.

In welcher Höhe die Ausgleichszahlung erfolgt, berechnet die zur Zahlung verpflichtete Versicherung. Einmal mehr spielt die Versicherungssumme bei sehr teuren Pferden eine zentrale Rolle. Der Ausgleich des Minderwertes durch Versicherer kann niemals oberhalb der vereinbarten Deckungssumme (Versicherungssumme) liegen.

Pferdehaftpflichtversicherung gleicht Wertverlust über Minderwert aus:
Verletzungen eines Pferdes nach einem Unfall sind ein Ärgernis. Damit den Haltern der verletzten Tiere kein finanzieller Schaden entsteht, übernimmt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung des Halters, dessen Pferd den Schaden verursacht hat, den Minderwert.

 

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