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Mithaftung

Wenn mehrere Pferde gemeinsam auf der Koppel stehen, kann es zu Reibereien zwischen den Tieren kommen. Auch bei Pferderennen besteht eine Verletzungsgefahr, wenn Tiere aneinander geraten. Die Pferdehaftpflichtversicherung des für die Verletzungen verantwortlichen Tieres kann auf eine Mithaftung der Police des geschädigten Tieres pochen, sofern nachgewiesen ist, dass auch das verletzte Tier ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat.

Haben zwei Tiere miteinander gekämpft, erlitt aber nur eines der Tiere eine Verletzung, kann eine Mithaftung vorliegen. Ist diese erwiesen, kann es dazu kommen, dass die Pferdehaftpflicht des verletzten Pferdes an den Kosten für Behandlungen und anderen, mit dem Schaden in Zusammenhang stehenden Ereignissen, beteiligt wird.

Liegt keine Mithaftung vor, weil sich das betroffene Tier defensiv verhalten hat, oder lässt sich die Mithaftung nicht beweisen, wird die Pferdehaftpflichtversicherung des verursachenden Pferdes in vollem Umfang bzw. im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für den Schaden aufkommen.

Mithaftung:
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung des verletzten Tieres kann im Rahmen der Mithaftung an den Kosten beteiligt werden! So eindeutig, wie sich Versicherte die Schadensregulierung wünschen, ist es im Schadensfall nicht immer. Mit einem Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht lässt sich problemlos eine passende Reiterhaftpflichtversicherung finden.

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