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2. Spezielle Versicherungsrisiken

Einige typische Reiterrisiken gehören nicht standardmäßig zum Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung. Wenn Sie ihr Pferd für spezielle Zwecke nutzen, sollten Sie die Vertragsbedinungen beziehungsweise den Leistungsumfang und Tarifdetails vor Vertragsabschluss genau prüfen.

Besitzen Sie eine Reiterhaftpflicht, schützt das Ihren Geldbeutel, wenn Ihr Pferd Drittschäden verursacht. Doch wie sieht es aus, wenn Sie oder Ihr Besitz durch ein Pferd Schaden nimmt und der Halter weder eine Pferdehaftpflicht noch genug Eigenkapital hat, um den Schaden zu bezahlen?

Normalerweise bleiben Sie dann auf den Kosten sitzen. Haben Sie jedoch in der eigenen privaten Haftpflicht-Police eine sogenannte Forderungsausfalldeckung vereinbart, reguliert Ihre Assekuranz anstelle des zahlungsunfähigen Pferdehalters Ihre berechtigten Forderungen.

Achtung: Bevor die Assekuranz zahlt, müssen Sie alle möglichen rechtlichen Schritte gegen den Verursacher ausgeschöpft haben. Daher dauert ein Regulierungsabschluss manchmal recht lange. Folgende Versicherungsleistungen sind oftmals optional versicherbar.

  • Der ungewollte Deckakt:
    Es kann passieren, dass Ihr Hengst einer rossigen Stute nicht wiederstehen kann und sie ohne menschliche „Zustimmung“ deckt. In solch einem Fall spricht man vom ungewollten Deckakt. Die Reiterhaftpflicht kommt bei entsprechender vertraglicher Berücksichtigung für die finanziellen Folgen (beispielsweise die Mehrkosten für Versorgung und ärztliche Behandlung der trächtigen Stute und die Folgekosten nach der Geburt sowie Schadensersatz an den Besitzer der Stute) auf.
  • Schäden an fremdem Eigentum:
    Bei einem Ritt, dem Transport oder Unterstellen eines Pferdes kann schnell fremdes Eigentum beschädigt werden. Die Reiterhaftpflicht deckt auch unter anderem Mietsachschäden an Transportanhängern und Reitutensilien, Stallungen, Boxen, Reithallen und Weiden.
  • Wettkämpfe:
    Wenn Sie beziehungsweise Ihr Pferd an Reitwettkämpfen teilnimmt, sollten Sie darauf achten, dass alle in diesem Umfeld mögliche Schäden ebenfalls durch die Police versichert sind.
  • Auslandsschutz:
    Besonders erfolgreiche Springpferde reisen heutzutage rund um den Globus, um an Wettkämpfen teilzunehmen. Daher ist ein umfassender weltweiter Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht in solchen Fälle zu berücksichtigen.
  • Fremdreiterrisiko:
    Nicht automatisch sind alle Reiter, Pflege- und Aufsichtspersonen, die mit Ihrem Pferd umgehen, durch die Reiterhaftpflicht versichert. Wenn nicht nur Sie allein mit dem Tier umgehen, sollte das Fremdreiter- beziehungsweise Fremdhüterrisiko eingeschlossen werden.
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