Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 48

Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pferd@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich zw. 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 48pferd@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot

4. Wichtige Details bei der Auswahl des Versicherungstarifs

Neben der Höhe der Deckungssumme – wir raten zu einer Höhe von mindestens fünf Millionen Euro -  im Versicherungsfall sollte bei der Auswahl primär die Frage der Nutzung des Pferdes im Fokus stehen. Wird das Tier nicht im Reitsport eingesetzt, reicht in der Regel ein Basis-Tierhalterhaftpflicht-Schutz für Pferde aus. Anders sieht es bei der Teilnahme an Turnieren aus. Aus dem Reitsport resultierende Schäden sollten dann auf alle Fälle abgedeckt sein. Im Folgenden sind wichtige Leistungen und Risiken der Pferdehaftpflichtversicherung aufgeführt.

  • Mietsachschäden:
    Steht das Pferd in einem Mietstall oder ist als Turnierpferd häufig in fremden Pferdehängern und -boxen untergebracht, sollten Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht unbedingt mitversichert sein. Dies ist in manchen Grundverträgen nicht enthalten und muss daher manchmal separat eingeschlossen werden.
  • Fremdhüter und Reitbeteiligung:
    Unterhalt und Pflege eines Pferdes ist ein zeitaufwendiges und teures Unterfangen. Daher teilen sich häufig mehrere Personen in Reitbeteiligungen ein Tier. Da nicht jeder automatisch ein großes Privatgrundstück für Koppel und Stall zur Verfügung hat, sind die Pferde meist in größeren Mietställen untergebracht. Die Mitarbeiter können auch die Versorgung des Pferdes übernehmen. Damit auch Schäden unter Aufsicht dieser fremden Personen und Reitbeteiligungen gedeckt sind, sollte die Police unter Umständen erweitert werden.
  • Ungewollter Deckakt:
    Die Absicherung gegen die Folgen eines ungewollten Deckaktes bietet sich für Besitzer von Hengsten an. Zeugt ein Hengst ungewollt mit einer Stute Nachwuchs, entstehen durch die Schwangerschaft und die Aufzucht der Fohlen diverse Kosten. Ganz abgesehen von Schadensersatzforderungen, die ein Stutenhalter stellen kann. Ist der ungewollte Dektakt versichert, reguliert Ihre Reiterhaftpflichtversicherung die Forderungen und übernimmt anfallende Kosten.
  • Forderungsausfalldeckung:
    Die Forderungsausfalldeckung ist eine relativ neu angebotene Leistung innerhalb der Pferdehaftpflicht. Werden Sie selbst durch ein unversichertes Pferd geschädigt und der Besitzer kann nicht für den Schaden aufkommen, leistet Ihre eigene Reiterhaftpflichtversicherung im Rahmen der  Forderungsausfalldeckung Schadenersatz. Bis es zur Zahlung der Versicherung kommt, müssen Sie zuvor jedoch sämtliche rechtliche Möglichkeiten gegen den Verursacher ausgeschöpft haben.
  • Vorsorge:
    Mit einer Vorsorgeversicherung sind neu hinzukommende Versicherungsrisiken eingeschlossen. Ein Monat lang besteht dann der Versicherungsschutz, danach muss der Halter das neue Risiko seiner Assekuranz nachmelden.
  • Nutzung als Kutschpferd:
    Manche Pferde werden als Kutschpferde eingesetzt. Das kann im gewerblichen Rahmen geschehen, aber auch zu privaten Anlässen, wie etwa zum Erntefest oder bei Hochzeiten. Da hier ein weiteres Versicherungsrisiko besteht, sollte auch diese Art der Nutzung des Pferdes in den Vertragsbedingungen festgehalten und versichert sein.
Pferdeversicherung im Vergleich
  • Über 80 Tarife im Vergleich
  • Unverbindlich & kostenlos vergleichen
  • Bis zu 74 % sparen

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Im Pferdehaftpflicht-Vergleich von CHECK24 finden Sie über 80 Tarife für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.