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Pferdehalter haften für jeden Schaden, den das Tier anrichtet, in voller Höhe. Das kann eine beschädigte Pferdebox sein, die das Pferd mit seinen Hufen in Stücke getreten hat. Aber auch die ärztlichen Versorgungskosten von Bisswunden anderer Pferde bei Rangeleien auf der Weide oder ein Verkehrsunfall nach einem Ausbrechen des edlen Tieres sind keine Seltenheit.
Je größer ein Tier ist, desto größer können die Schäden ausfallen. Eine Pferdehaftpflichtversicherung deckt enorm viele Schadensfälle, die durch ein versichertes Pferd verursacht werden, ab und reguliert berechtigte Ansprüche. Eine angemessene Deckungssumme ist das entscheidende Kriterium beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht. Unter fünf Millionen Euro sollte sie nicht liegen. Sonst läuft der Halter bei einem kapitalen Schaden Gefahr, Kosten über der Versicherungsgrenze selbst tragen zu müssen. Ebenso wichtig ist auch der Leistungsumfang.
Eine Verpflichtung für den Abschluss der Pferdehaftpflicht besteht nicht. Aufgrund der hohen finanziellen Risiken ist sie aber für jeden Pferdehalter sinnvoll. In der normalen Privathaftpflicht können Pferde nicht mitversichert werden. Der Privathaftpflichtschutz erstreckt sich nur auf Kleintiere wie Vögel oder Katzen. Ihre Haltung stuft der Gesetzgeber nicht per se als gefährlich ein. Die Haltung von Pferden dagegen stellt eine Gefahr an sich dar. Daher ist für diese Tiere eine eigene Haftpflicht notwendig. Bezogen auf den Versicherungsnehmer wird die Pferdehaftpflicht auch gerne als Reiterhaftpflicht bezeichnet.
Bei einer Pferdeversicherung ist nicht der Halter versichert, sondern das Pferd. Das bedeutet in der Regel, dass der Versicherungsschutz auch besteht, wenn nicht der Eigentümer, sondern ein Nachbar oder Freund das Tier reitet und es zu einem Schadensfall kommt. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherungsleistung sind eigene Schäden. Ramponiert Ihr Pferd beispielsweise Ihr Auto oder den Pferdeanhänger, kommt die Reiterhaftpflicht nicht für den Schaden auf.
Ist die Stute bereits versichert, sind in aller Regel über die Police auch ihre Fohlen mitversichert. Ab welchem Alter eine eigene Versicherung notwendig wird, sollte mit der Assekuranz abgesprochen werden.
Die Vorteile einer Reiterhaftpflicht im Überblick:
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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