Welche Kosten werden nicht übernommen?

Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die den Halter oder dessen Eigentum betreffen. Wenn das Pferd beispielsweise aus der Koppel ausbricht und dabei die Umfriedung oder den angrenzenden Garten des Halters beschädigt, ist die Haftung ausgeschlossen.

Dasselbe gilt, wenn das Tier den Halter etwa durch einen Tritt oder Biss verletzt. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung übernimmt die Pferdehaftpflicht nur Drittschäden. Bei Vertragsabschluss ist es wichtig auf die Tarifdetails zu achten.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.