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München, 13.11.2017 | 15:11 | hze
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in einem Urteil klargestellt, dass Hotelbetreiber für Schäden am Eigentum ihrer Gäste haften müssen, wenn diese durch Angestellte des Hauses verursacht wurden. Laut einem Bericht der Onlineausgabe der Dresdner Neusten Nachrichten, gilt dies auch, wenn die Mitarbeiter nicht direkt beim Hotel, sondern bei einem Dienstleistungsunternehmen angestellt sind.
Ein Hotelgast kann Schadenersatz vom Betreiber verlangen, wenn sein Eigentum in der Obhut des Personals beschädigt wird.
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