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Lebensversicherung kündigen

Eine Lebensversicherung sollten Sie nur im Ausnahmefall kündigen, da Sie dabei in aller Regel Geld verlieren. Erfahren Sie, welche Alternativen es gibt und wie eine Kündigung der Lebens­versicherung funktioniert.

Warum Sie bei einer Kündigung Geld verlieren

Lebensversicherung kündigen: Hand mit Taschenrechner und MacbookEine Lebensversicherung sollten Sie nur im äußersten Notfall kündigen. Wenn Sie einen finanziellen Engpass haben, sollten Sie zunächst andere Möglichkeiten prüfen.

Denn mit einer Kündigung der Lebens­versicherung verlieren Sie in aller Regel viel Geld. Gerade in den ersten Vertragsjahren wird es so sein, dass Ihnen die Versicherung weniger Geld auszahlt als Sie an Beiträgen eingezahlt haben. In den ersten Jahren ziehen die Versicherer nämlich die Kosten für den Abschluss des Vertrags ab.

Zudem wird häufig ein Stornoabschlag fällig und Ihnen entgehen möglicherweise die Schlussüberschüsse. Diese Überschüsse werden erst zum Ende der Laufzeit ausgezahlt und machen im Schnitt rund ein Fünftel der kompletten Rendite einer klassischen Lebens­versicherung aus.

Daher ist die Kündigung einer Lebens­versicherung unter dem Strich ein schlechtes Geschäft und sollte nur der letzte Ausweg sein.

Widerruf bei alten Verträgen

Haben Sie eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, sollten Sie prüfen, ob ein Widerruf möglich ist. In der Vergangenheit hatten viele Versicherer beim Antrag fehlerhaft über das Widerrufsrecht informiert. In dem Fall müsste die Versi­che­rung die gesamten Beiträge inklusive Zinsen zurückzahlen.

Alternativen zur Kündigung

Anstelle einer Kündigung kommen vor allem diese Möglichkeiten in Frage:

  1. Beiträge aussetzen oder stunden
  2. Laufzeit verkürzen
  3. Zusatzversicherungen kündigen
  4. Lebensversicherung verkaufen
  5. Policendarlehen

Beitragszahlung aussetzen, stunden oder dauerhaft einstellen

Wenn Sie Ihre finanziellen Belastungen senken möchten, können Sie die Beiträge einer Lebens­versicherung aussetzen, stunden oder dauerhaft einstellen. Wenn Sie die Beitragszahlung aussetzen, zahlen Sie für einen begrenzten Zeitraum keine Beiträge. Dadurch wird sich allerdings auch die Auszahlungssumme verringern, die Sie am Ende der Laufzeit erhalten.

Wenn Sie die Beiträge nur stunden, bleibt die Ablaufsumme gleich. Allerdings müssen Sie bei einer Stundung die Beiträge später zurückzahlen. Einige Anbieter verlangen bei einer Stundung keine Zinsen.

Vertrag beitragsfrei stellen

Wenn Sie die Beitragszahlung dauerhaft einstellen, spricht man davon, dass die Lebens­versicherung beitragsfrei gestellt wird. In diesem Fall verringern sich Versicherungs­summe und Ablaufleistung. Die bis zur Beitrags­frei­stellung gezahlten Beiträge werden bis zum Ablauf des Vertrags weiter verzinst.

Laufzeit verkürzen

Es kann unter Umständen auch eine Option sein, die Laufzeit der Lebensversicherung zu verkürzen. Der Versicherer muss einer nachträglichen Verkürzung der Laufzeit in der Regel zustimmen. Dann läuft die Police früher als ursprünglich vereinbart aus. Die Auszahlungssumme wird entsprechend niedriger ausfallen.

Zusatzversicherungen kündigen

Wenn Sie unnötige Zusatzversicherungen kündigen, senkt dies die Höhe des Monatsbeitrags. Sie sollten jedoch vorher prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz tatsächlich nicht mehr brauchen – etwa eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Kündigen können Sie dagegen eine Unfalltod-Zusatz­versicherung, die zusammen mit der Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Mit einer solchen Zusatz­versicherung fällt die Todesfallsumme bei einem Unfalltod doppelt so hoch aus – wirklich sinnvoll ist dies für Verbraucher jedoch nicht.

Lebensversicherung verkaufen

Ihre Lebensversicherung können Sie an einen Anbieter auf dem Zweitmarkt verkaufen. Der Anbieter wird die Police weiterführen und zahlt Ihnen für den Vertrag einen Betrag, der über dem Rückkaufswert der Versicherung liegt. Im Schnitt können Sie durch einen Verkauf bis zu vier Prozent mehr herausholen – in Ausnahmefällen sogar noch mehr.

Policendarlehen

Sie können Ihre Lebensversicherung beleihen und ein Policendarlehen aufnehmen. Dann nehmen Sie einen Kredit bei der Versicherung oder einem speziellen Anbieter auf und hinterlegen den Rückkaufswert der Police als Sicherheit. Die Zinsen dafür sind meist geringer als bei einem Ratenkredit von der Bank.

Allerdings sollten Sie bei einem Policen­darlehen beachten, dass es zu steuerlichen Nachteilen kommen kann, wenn das Darlehen für Betriebs­ausgaben (z.B. um eine vermietete Wohnung abzubezahlen) oder Werbungs­kosten verwendet wird.

Wann eine Kündigung nicht möglich ist

Eine Kündigung ist meist nicht möglich, wenn es sich bei der Lebensversicherung um einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) handelt. Solche Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, lassen sich in der Regel nicht kündigen. Sie können den Vertrag allerdings beitragsfrei stellen, sodass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen.

Auch eine staatlich geförderte Rürup-Rentenversicherung lässt sich nicht kündigen. Hier ist eine Kündigung sogar gesetzlich ausgeschlossen.

Eine Riester-Rente kann man dagegen vorzeitig beenden. Sie müssen bei der Kündigung einer Riester-Police allerdings sämtliche staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

So funktioniert eine Kündigung

Haben Sie sich trotz aller Nachteile für eine Kündigung entschieden, so müssen Sie Ihre Lebensversicherung schriftlich kündigen. Dazu sollten Sie eine E-Mail oder einen Brief an Ihren Versicherer senden. Achten Sie darauf, dass der Versicherer Ihnen den Erhalt der Kündigung und den Kündigungstermin schriftlich bestätigt.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie einen Brief per Einschreiben mit Rückantwort verschicken. Dann erhalten Sie einen Beleg, wann das Kündigungs­schreiben bei der Versicherung eingegangen ist

Sie sollten Ihren Vertrag „zum nächst­möglichen Zeit­punkt“ kündigen und der Versicherung Ihre aktuelle Konto­verbindung übermitteln. Auf dieses Konto wird die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufs­wert überweisen. Gründe für die Kündigung müssen Sie nicht angeben.

Kündigungsfrist bei der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung können Sie zum Ende der Beitragszahlungsperiode (Versicherungsperiode) kündigen. Zahlen Sie die Beiträge beispielsweise monatlich, können Sie auch monatlich kündigen.

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