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Kredit Lexikon

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Mehrerlösvertrag

Der Mehrerlösvertrag ist Teil des Leasinggeschäfts. Bei einem Mehrerlösvertrag wird der Leasingnehmer zu einem gewissen Anteil an dem Mehrerlös, also dem Gewinn, beteiligt, der aus dem Verkauf des jeweiligen Leasingobjekts - beispielsweise ein Fahrzeug - resultiert. In dem Vertrag verpflichtet sich die Leasinggesellschaft, den Leasingnehmer zu einem bestimmten Prozentsatz am Mehrerlös zu beteiligen - in der Regel beträgt dieser 75 Prozent. Die genaue Höhe ist im Leasingvertrag festgeschrieben. Wenn der Verkaufspreis des geleasten Gegenstands niedriger ist als der ermittelte Restwert, muss der Leasingnehmer allerdings den vollen Verlust tragen.

Beim Leasing gibt es verschiedene Vertragsarten: die Voll- und die Teilamortisation. Bei der Vollamortisation zahlt der Leasingnehmer die Anschaffungs- und Finanzierungskosten in monatlichen Raten an das Unternehmen. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Objekt an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Bei der Teilamortisation zahlt der Kunde nur einen Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten, zudem wird ein Restwert kalkuliert. Diese Vertragsart ermöglicht es dem Leasingnehmer, die Sache zurückzugeben oder am Ende der Laufzeit zu erwerben - in einigen Fällen kann das Unternehmen dabei auch von seinem Andienungsrecht Gebrauch machen. Das Objekt kann ebenfalls an einen Dritten verkauft werden.

In diesem Fall kommt der Mehrerlösvertrag ins Spiel. Damit ein Gewinn erzielt wird, sollte der Verkaufspreis über dem kalkulierten Restwert liegen. Der Objektwert liegt üblicherweise darüber, wenn verhältnismäßig wenige Kilometer verfahren wurden und sich das Fahrzeug in einem guten Allgemeinzustand befindet. Ist das aber nicht der Fall, kann der Verkaufspreis unter dem ermittelten Wert liegen - das Leasingunternehmen macht einen Verlust. Für diesen muss der Leasingnehmer aufkommen, selbst wenn das Fahrzeug zum Laufzeitende nicht verkauft wird.

Wer beim Fahrzeugkauf nicht leasen will, kann seinen PKW auch mit einem Autokredit finanzieren. Wenn dieser abbezahlt ist, geht das Fahrzeug in den Besitz des Käufers über.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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