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Freie Krankenhauswahl: Anspruch und Funktion

Freie Krankenhauswahl in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel das von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, das für die Behandlung geeignet und von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist. Das bedeutet, dass die Krankenkassen einen Versorgungsplan mit dem Krankenhaus geschlossen haben müssen, damit es als Vertragskrankenhaus aufgenommen wird.

Das allgemeine Recht auf die freie Krankenhauswahl besteht jedoch für jede Person, deshalb ist man als Patient nicht auf die Überweisung des Arztes angewiesen. Sie können sich das Krankenhaus trotz Überweisung also selbst aussuchen. Dabei können jedoch Mehrkosten für den Transportweg und die Unterbringung anfallen. Die Differenz der Kosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus wäre ebenfalls selbst zu tragen.

Gesetzlich versicherte Personen können sich auch in einer Privatklinik behandeln lassen. Die Krankenkassen erstatten die Behandlung in diesem Fall jedoch nicht immer, wodurch Sie die Kosten potenziell selbst tragen müssen.

Privatversicherte haben generell einen erweiterten Versicherungsschutz und können sich für beinahe jede Klinik ihrer Wahl entscheiden. Auch eine Behandlung in einer Privatklinik wird in diesem Fall von der Versicherung übernommen. Lediglich gemischte Krankenanstalten, welche zusätzlich Kuren anbieten, sind häufig von der Leistung ausgeschlossen.

Ausnahmen in Notfällen

In akuten Notfällen – etwa bei einem Unfall – ist die Bindung an Vertragskrankenhäuser aufgehoben und die Notfallversorgung wird in jedem Krankenhaus übernommen.

Wie funktioniert die freie Krankenhauswahl?

Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie bei der Krankenhauswahl darauf achten, dass es sich bei dem ausgewählten Krankenhaus um ein Vertragskrankenhaus handelt und nicht um eine Privatklinik. Nur so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Um herauszufinden, wann es sich um ein Vertragskrankenhaus handelt, müssen Sie ihre Krankenversicherung anrufen und nachfragen. Viele Krankenkassen führen auch Listen von allen Vertragskrankenhäusern, welche auf den Webseiten der Krankenkassen verfügbar sind. Außerdem sollten Sie dem ausgewählten Krankenhaus und Ihrer Krankenkasse die Überweisung zukommen lassen, damit die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Die Kommunikation zur Kostenübernahme findet in der Regel zwischen Krankenhaus und Krankenkasse statt.

Gründe für die freie Krankenhauswahl

Die Wahlfreiheit ermöglicht eine individuelle Versorgung für spezifische Bedürfnisse. Gründe, sich für ein bestimmtes Krankenhaus zu entscheiden, sind unter anderem:

  • Spezialisierungen auf das jeweilige Fachgebiet: Einige Krankenhäuser haben sich auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert. Wenn Patienten unter komplexen Frakturen oder spezifischen Erkrankungen leiden, können Kliniken bevorzugt werden, welche sich auf das Fachgebiet spezialisiert haben, um eine bessere Behandlung zu ermöglichen.
  • Ein besonders hoher Qualitätsstandard des Krankenhauses: Einige Patienten legen wiederum großen Wert auf einen hohen Qualitätsstandard. Qualitätsprüfungen und Zertifizierungen zum Hygienestandard und zu moderner Medizintechnik können Patienten ein höheres Maß an Sicherheit geben.
  • Positive Patientenerfahrungen und -bewertungen: Erfahrungsberichte spielen ebenfalls eine große Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein Krankenhaus. Positive Rückmeldungen zur Pflegequalität, Kommunikation und dem allgemeinen Krankenhausaufenthalt können die Krankenhauswahl schnell beeinflussen.
  • Standort des Krankenhauses: Der Standort kann ebenfalls ein relevanter Faktor bei der Wahl des Krankenhauses sein. Besonders bei längeren Aufenthalten kann sich ein Krankenhaus lohnen, welches näher bei den Angehörigen liegt. Dies erleichtert häufige Besuche und Unterstützungsmöglichkeiten vom privaten Umfeld.

Mehrkosten in der freien Krankenhauswahl

Wenn sich ein Kassenpatient für ein anderes Krankenhaus entscheidet als in der ärztlichen Einweisung vorgesehen ist, müssen dabei anfallende Mehrkosten häufig selbst getragen werden. Solche Mehrkosten können dabei unter anderem durch Transportwege und die Unterbringung entstehen.

Basistarife decken lediglich die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Privatversicherte mit diesen Tarifen müssen, wie auch gesetzlich Versicherte, in der Regel alle anfallenden Mehrkosten selbst tragen.

Zur Erweiterung ihres Versicherungsschutzes haben Kassenpatienten die Möglichkeit eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht den kostengünstigen Zugang zu diversen Wahlleistungen im Krankenhaus, beispielsweise die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder die Behandlung durch einen Chefarzt. Die freie Krankenhauswahl ist ebenfalls Teil dieser Wahlleistungen.

Leistungen und Vorteile einer Zusatzversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Kostenübernahme für folgende Leistungen:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
  • Freie Arztwahl / Behandlung durch Chefarzt

Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Dies gilt auch mit Zusatzversicherung.

Die Zusatzversicherung lohnt sich besonders dann, wenn Sie Ihr Krankenhaus selbst auswählen möchten und Wert auf die beste Behandlung legen. Außerdem sichert die Krankenhauszusatzversicherung auch unerwartete Mehrkosten ab, was Ihnen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes finanzielle Belastungen erspart. Wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden, können hohe Anfahrtskosten zu unerwarteten Mehrkosten führen. Ebenso die erfolgreiche Behandlung einer komplexen Erkrankung durch einen Facharzt.

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