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Kfz-Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, für Haftpflichtschäden ihrer Kunden bis zu der in der Police festgelegten Deckungssumme aufzukommen. Die Höhe der Summen variiert je nach Anbieter:
Folgende Mindestdeckungen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Vor allem ein Unfall mit Personenschaden kann zu Kosten führen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrenze deutlich überschreiten. Der Kfz-Versicherer zahlt jedoch nur bis zur vereinbarten Höchstsumme.
Für alle weiteren darüber hinausgehenden Ansprüche haftet der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen.
Um dies zu vermeiden, bieten die meisten Kfz-Versicherer erweiterte Deckungssummen an. Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden hierbei meist pauschal je nach Versicherer bis zu 50 Millionen Euro oder sogar bis zu 100 Millionen Euro abgedeckt.