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Eine GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) eines Leasingfahrzeuges die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, den Sie für das geleaste Fahrzeug noch zahlen müssen.
Dieser Zusatz-Schutz wird auch Differenzdeckung oder Differenz-Kaskoversicherung genannt.
So berechnet sich beispielhaft, wie hoch die GAP-Deckung ist.
Ablösewert: 13.800 Euro
Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
Differenz GAP-Deckung: 3.800 Euro
Der Ablösewert ist der Ursprungswert des Autos (Neupreis) minus den bereits geleisteten Leasing-Zahlungen.
Haben Sie im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, wird dieser Selbstbehalt von der ermittelten GAP-Deckungssumme abgezogen.
Eine GAP-Deckung (englisch für „Lücke”) ist bei Leasingfahrzeugen sowie grundsätzlich bei finanzierten Fahrzeugen interessant.
Angeboten werden GAP-Deckungen in Kaskoversicherungsverträgen.
Wenn Sie einen Kfz-Kaskotarif mit einer Neuwertentschädigung haben, die die gesamte Leasingzeit abdeckt, können Sie sich eine GAP-Deckung sparen. Aber Achtung: Eine Neuwertentschädigung können Sie in der Regel für maximal 24 Monate nach der Erstzulassung des versicherten Fahrzeuges abschließen.
Rechnen Sie damit, dass die Kaskoversicherung mit GAP-Deckung um rund 7 Prozent teurer ist.
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Autor: Sascha Rhode
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