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Die Deckungssumme ist die Zusage der Versicherung, bis zu welchem Geldbetrag die Gesellschaft bei einem Schaden maximal haftet.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen:
Für die Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Doch auch hier variieren die Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif.
Unterschiede gibt es unter anderem bei diesen Versicherungsleistungen:
Wählen Sie bei CHECK24 einen Tarif aus, in dem der Kfz-Versicherer für Haftpflichtschäden pauschal eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro anbietet.
Inzwischen enthalten die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen diese Summen.
Bei Personenschäden sind außerdem Angebote attraktiv, die bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person bezahlen.
In der Kfz-Haftpflicht ist es sehr sinnvoll, auf eine besonders hohe Deckungssumme zu achten.
Vor allem ein Unfall mit Personenschaden kann Kosten nach sich ziehen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrenze deutlich überschreiten.
Der Kfz-Versicherer zahlt im Schadenfall jedoch nur bis zur vereinbarten Höchstsumme. Für darüber hinaus gehende Ansprüche haftet der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen.
Ja, es gibt Tarife mit unbegrenzter Deckung. Dann kommt die Gesellschaft im Versicherungsfall für Schäden in beliebiger Höhe auf.
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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