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StVO konkretisiert

Kennzeichen müssen fest angebracht sein

aktualisiert am 14.03.2023 14:45

An jedem Auto muss vorne wie auch hinten ein Kennzeichen klar zu erkennen sein.

Das kann ein EU-Kennzeichen sein, ein Kennzeichen in Engschrift, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen.

Doch bislang war nicht genau festgelegt, wie genau ein Nummernschild am Auto befestigt sein muss. Dies war somit etwa auch per Klettverschluss, per Saugnapf oder per Magnet möglich.

Diesen Optionen hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben.

Wie muss ein Nummernschild am Auto befestigt sein?

Seit dem 15. Februar 2023 ist der entsprechende Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung angepasst.

Der Wortlaut lautet nun: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeuges vorhanden und fest angebracht sein."

Das bedeutet: Das Kennzeichen oder zumindest der Kennzeichenhalter muss mit der Karosserie fest verbunden, also in der Regel verschraubt sein. 

Somit kann ein Nummernschild nur mit viel Kraftaufwand oder mit speziellem Werkzeug entfernt werden. Das wiederum erschwert es Dieben erheblich, ein Kennzeichen vom Auto zu entwenden.

Welche Geldstrafen drohen bei Missachtung?

Wenn Sie trotzdem noch mit einem anderweitig befestigten Kennzeichen fahren, droht bei einer Kontrolle eine Geldstrafe in Höhe von 10 Euro.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.