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Bei einer Kastration wird eine weibliche Katze unfruchtbar gemacht, indem ihr die Eierstöcke und manchmal auch die Gebärmutter operativ entnommen werden. Bei Katern entfernt der Tierarzt beide Hoden. Im Gegensatz zur Sterilisation wird durch eine Kastration die Hormonproduktion und damit der Fortpflanzungstrieb einer Katze irreversibel unterbunden.
Eine Katzenkrankenversicherung kommt in der Regel nur dann für die Kosten einer Kastration auf, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch einen Tierarzt bestätigt wurde. Dies gilt sowohl für Vollschutz- als auch OP-Schutz-Tarife. Darüber hinaus bieten einige Tarife eine jährliche Gesundheitspauschale an, die unabhängig von einer Indikation, für verschiedene Eingriffe genutzt werden kann. Dazu zählt ebenfalls eine Kastration.
Wie bei Operationen üblich, birgt eine Kastration mögliche Risiken. Deshalb sollten sich Katzenhalter vor einem solchen Eingriff umfassend bei einem Veterinärmediziner erkundigen – vor allem dann, wenn diese aus tierärztlicher Sicht nicht zwingend erforderlich ist.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 72 Tarifvarianten der Katzenkrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.