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Bei der OP-Hundeversicherung erstattet der Versicherer alle im Zusammenhang mit der OP auftretenden notwendigen Kosten in Höhe der vereinbarten Höchstsummen (Deckungssummen). Achtung: Auch Tierärzte berechnen ihre Honorare, wie ihre Kollegen aus der Humanmedizin, nach einer Gebührenordnung. Je nach Tierarzt und Schwere der Behandlung können die Sätze variieren. In den Policen der Hundekrankenversicherungen sind hier Höchstsätze festgeschrieben. Überschreiten die Honorare diese Sätze, muss der Hundehalter den Differenzbetrag aus eigener Tasche hinzuzahlen.
Die Hundekrankenvollversicherung deckt ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen (inklusive der Honorare, Behandlungsmaterialien und Unterbringungskosten des Tieres) ab. Oft sind darüber hinaus auch gewisse Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel inbegriffen. Manche Versicherer bieten auch eine kostenfreie Info-Hotline an. Hier können sich Hundehalter informieren, was sie beispielsweise nach einem durch ihren Hund verschuldeten Autounfall rechtlich unternehmen müssen. Solche Tarifdetails macht unser kostenloser und unverbindlicher Versicherungsvergleich transparent.