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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 16.01.2024
Schließt man eine Heilpraktikerversicherung ab, beinhaltet der Vertrag in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer zahlt dann während der ersten drei Monate der Vertragslaufzeit keine Leistungen. Wer dies ausschließen möchte, kann gezielt nach Tarifen suchen, die auf eine Wartezeit verzichten. Doch selbst bei solchen Tarifen wird zumeist nicht gezahlt, wenn ein Versicherungsfall bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist. Das heißt, haben Sie schon vor Abschluss der Zusatzversicherung gesundheitliche Probleme, bereits einen Termin mit einem Heilpraktiker vereinbart oder mit einer Behandlung begonnen, übernimmt der Versicherer die Therapiekosten nicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker. Wer als gesetzlich Versicherter einen Heilpraktiker aufsuchen und dabei die Behandlungskosten gering halten möchte, sollte daher eine Heilpraktikerversicherung abschließen. Die Versicherungen bezuschussen meist nicht nur Behandlungen beim Heilpraktiker, sondern auch Naturheilverfahren, die von speziell ausgebildeten Ärzten angeboten werden.
Welche Leistungen beim Heilpraktiker übernommen werden, richtet sich dabei nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das Verzeichnis umfasst etwa Akupunktur, Osteopathie, Eigenblutbehandlungen oder Chiropraktik. Bei naturheilkundlichen Ärzten legen die Zusatzversicherungen meist das Hufeland-Verzeichnis zugrunde. Dieses listet sämtliche alternativ-medizinischen Behandlungsformen auf, die derzeit in Deutschland anerkannt sind, und weist jeder Behandlungsform einen Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu.
Einzelne Versicherer legen selbst in einem eigenen Leistungsverzeichnis fest, welche alternativen Therapien sie bei einem Heilpraktiker oder Arzt bezuschussen. Wer sich für einen solchen Tarif interessiert, sollte prüfen, ob seine bevorzugten Behandlungen hier aufgeführt sind.
Oft werden auch die Kosten für Medikamente und Verbandmittel bezuschusst, die der Heilpraktiker oder Arzt verschreibt und für welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise aufkommt. Manche Tarife leisten ebenfalls für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen, die Sie etwa für eine Auslandsreise benötigen. Die Policen sind häufig mit einer Brillenversicherung kombiniert, welche die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen bezuschusst. Die Heilpraktikerzusatzversicherungen zahlen meist einen bestimmten Prozentwert der Kosten bis zu einem Maximalbetrag, der zum Beispiel auf 1.000 Euro im Jahr begrenzt ist.
Wer als gesetzlich Krankenversicherter Therapien der Alternativmedizin in Anspruch nehmen möchte, sollte eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker erhalten Sie Zuschüsse für die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren. Machen Sie bei CHECK24 den kostenlosen Heilpraktiker-Zusatzversicherung-Vergleich und finden Sie den für Sie günstigsten Tarif.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 67 Tarifvarianten der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.