Was ist der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung schützt das Eigentum in der Wohnung oder im Haus finanziell vor Schäden, die beispielsweise in Folge von Sturm und Hagel oder Feuer entstehen können. Die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sich auf die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert des Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung einen Schaden nur anteilig, selbst dann, wenn der Schaden unterhalb der Versicherungssumme liegt.
In der Regel kontrolliert ein Versicherer bei einem Schadenfall, ob eine Unterversicherung vorliegt. Ist jedoch bei einer Hausratversicherung ein Unterversicherungsverzicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vereinbart, dann verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und übernimmt den Schaden in jedem Fall bis zur vorher vereinbarten Versicherungssumme.
Unterschied zur Überversicherung
Bei einer Überversicherung liegt die vorher vereinbarte Versicherungssumme über dem eigentlichen Wert des Hausrates. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie als Versicherungsnehmer finanziell vollständig abgesichert sind und keine Gefahr laufen, dass ein Teil der Kosten nicht übernommen wird. Der Nachteil daran ist, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen, als eigentlich nötig ist.
Vorteile des Unterversicherungsverzichts und für wen es sich lohnt
Vorteile
Ein Unterversicherungsverzicht bringt im Versicherungsfall den Versicherten spürbare Vorteile. So zahlt im Schadensfall die Versicherung die volle Schadenssumme bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzüge wegen möglicher Unterversicherung. Eine aufwendige Prüfung des tatsächlichen Werts ist nicht nötig, was die Abwicklung deutlich vereinfacht.
Besonders bei Wertsteigerungen oder häufigen Neuanschaffungen schützt diese Klausel vor finanziellen Einbußen. Weiterhin entfällt der Aufwand, regelmäßig den Hausratwert zu ermitteln oder anzupassen. Somit entfällt der Aufwand, bei einzelnen Neuanschaffungen wie neuen Möbel, Technik oder einem Fahrrad, den Hausratwert direkt neu zu ermitteln oder kontinuierlich anzupassen.
Wichtig: Auch mit Unterversicherungsverzicht ist eine Unterversicherung möglich, wenn die Versicherungssumme deutlich zu niedrig angesetzt ist. Es bleibt daher weiterhin sinnvoll, den Gesamtwert angemessen einzuschätzen, um den vollen Vorteil des Schutzes zu nutzen.
Für wen es sich lohnt
Besonders geeignet ist der Unterversicherungsverzicht für Haushalte, in denen sich der Wert des Besitzes regelmäßig verändert. Wer häufig neue Technik und Möbel anschafft, kann deutlich profitieren. Ebenso sinnvoll ist die Klausel, wenn zwei Personen zusammenziehen und ihre Haushalte zusammenlegen. In solchen Fällen steigt der Gesamtwert oft schnell. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch verlässlich, ohne dass ständig neu gerechnet werden muss.
Zudem bietet sich der Unterversicherungsverzicht an, wenn keine besonders hochwertigen Designermöbel oder Luxusgeräte vorhanden sind. In diesen Fällen kann ein Schaden zügig reguliert werden, da keine umfangreiche Prüfung der Versicherungssumme notwendig ist. Das entlastet im Alltag und sorgt für mehr Sicherheit im Ernstfall.
Was sind die Nachteile?
Trotz seiner Absicherung birgt der Unterversicherungsverzicht mögliche Nachteile, die beachtet werden sollten. Unter anderem kann die vereinbarte Versicherungssumme unzureichend sein, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats zu niedrig eingeschätzt wurde, insbesondere bei einem Totalschaden. Besonders bei hochwertiger Ausstattung entsteht so eine finanzielle Lücke. Daher empfiehlt es sich, die Versicherungssumme möglichst nah am tatsächlichen Wert des Hausrats zu orientieren, um im Ernstfall passend abgesichert zu sein.
Beispielrechnungen: Mit und ohne Unterversicherungsverzicht
Sie haben sich bei Ihrer Hausratversicherung für eine Versicherungssumme von 60.000 € entschieden. Durch den Kauf verschiedener Gegenstände ist Ihr Hausrat allerdings auf 90.000 € angestiegen. Dadurch, dass Sie die Neuanschaffungen nicht an Ihren Versicherer gemeldet haben, liegt eine Unterversicherung vor. Durch einen Wasserrohrbruch entsteht jetzt bei Ihnen ein Schaden in Höhe von 20.000 €.
Wie viel Sie vom Versicherer im Schadensfall zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben oder nicht.
Hausratversicherung ohne Unterversicherungsverzicht
Bei einem fehlenden Unterversicherungsverzicht muss der Versicherer nur anteilig für die entstandenen Kosten aufkommen:
Entschädigungskosten = (Schadensbetrag x Versicherungssumme) : Versicherungswert
Entschädigungskosten = (20.000 € x 60.000 €) : 90.000 €
Entschädigungskosten = 13.333,33 €
Der Versicherer zahlt Ihnen anteilig 13.333,33 €, für die restlichen 6.667,67 € müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst aufkommen.
Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht
Entschädigungskosten = Schadensbetrag
Entschädigungskosten = 20.000,00 €
Da ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde, übernimmt der Versicherer den Schaden in voller Höhe, sodass eine Entschädigung von 20.000 € geleistet wird. Eine Kürzung wegen Unterversicherung erfolgt nicht.
Voraussetzungen und Berechnung des Unterversicherungsverzichts
Voraussetzungen
Damit ein Unterversicherungsverzicht im Vertragsabschluss vereinbart werden kann, müssen Versicherungsnehmer einige Bedingungen erfüllen:
-
Die Wohnfläche muss richtig angegeben werden.
-
Die vereinbarte Versicherungssumme muss höher oder gleich der pauschal gesetzten Versicherungssumme sein.
-
Weitere Hausratversicherungs-Verträge ohne Unterversicherungsverzicht für dieselbe Wohnung dürfen nicht bestehen bzw. abgeschlossen werden.
Grundsätzlich unterscheiden sich die oben genannten Bedingungen je nach Versicherer, d.h. jedes Versicherungsunternehmen darf selbst entscheiden, wie der Unterversicherungsverzicht gehandhabt wird und kann demnach auch eigene Bedingungen aufstellen.
Berechnungsarten
Methode 1: In der Regel wird ein Unterversicherungsverzicht nur im Rahmen der pauschalen Wertermittlung vereinbart. Hierbei wird der Wert des Hausrates, und somit die Versicherungssumme, anhand einer Pauschalen ermittelt, d.h. je Quadratmeter Wohnfläche wird eine bestimmte Summe als Wert des Hausrats festgelegt. In den meisten Fällen sind das 650 € pro Quadratmeter.
Methode 2: Zusätzlich gibt es eine Berechnungsmethode, bei der der Hausrat nicht pauschal geschätzt, sondern im Detail erfasst wird. Alle Gegenstände im Haushalt werden einzeln aufgelistet und bewertet, um den tatsächlichen Gesamtwert möglichst genau zu bestimmen. Von Möbeln über Elektronik bis hin zu Kleidung und persönlichen Wertgegenständen.Diese Vorgehensweise bietet eine hohe Genauigkeit und eignet sich besonders für Haushalte mit wertvoller oder außergewöhnlicher Ausstattung. Versicherte erhalten so einen klaren Überblick über ihren Besitz und können die Versicherungssumme gezielt anpassen. Das verringert das Risiko einer Unter- oder Überversicherung und schafft Planungssicherheit im Schadensfall.
Besonderheiten und Tipps für den optimalen Schutz
Ein Unterversicherungsverzicht schafft Sicherheit, ersetzt aber nicht die sorgfältige Wahl der Versicherungssumme. Daher sollte die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen. Wer über besonders hochwertige Ausstattung und Wertgegenstände verfügt, sollte lieber etwas großzügiger kalkulieren. Denn die Versicherung zahlt nur bis zur vereinbarten Summe, selbst wenn auf eine Prüfung der Unterversicherung verzichtet wird.
Weiterhin ist eine wichtige Besonderheit, dass sich die Versicherungssumme nicht automatisch an Veränderungen anpasst. Deshalb lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob der Versicherungsschutz noch zum aktuellen Hausrat passt. Besonders bei größeren Neuanschaffungen, einem Umzug oder einer Erbschaft sollte die Summe überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Hilfreich ist zudem, eine schriftliche Aufstellung des Hausrats zu führen. Quittungen und Belege sollten gut aufbewahrt werden. Wertsachen lassen sich zusätzlich durch Fotos dokumentieren. So behalten Versicherte den Überblick und stellen sicher, dass im Ernstfall alle wichtigen Nachweise griffbereit sind.