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Für Handyversicherungen ist in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit vorgegeben. Meist liegt diese bei mindestens einem Jahr. Bei einigen Anbietern kann die Vertragslaufzeit allerdings auch länger sein – zum Beispiel zwei Jahre.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit gibt einen Zeitraum vor, für den ein abgeschlossener Vertrag mindestens gültig ist. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag gekündigt werden.
Auch wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, kann eine Handyversicherung in der Regel nicht jederzeit gekündigt werden. Meist sehen die Anbieter dann aber nur eine kurze Kündigungsfrist vor, sodass Sie in der Regel zum Monatsende kündigen können.
Bei einigen Versicherern kann diese Frist auch länger sein und beispielsweise drei Monate betragen.
Zusätzlich geben manche Versicherer eine Maximallaufzeit des Vertrags vor. Dann läuft der Vertrag etwa nach einer Laufzeit von drei Jahren automatisch aus, ohne dass er gekündigt werden muss.
Kündigung nach Schadensfall
Sollte es zu einem Schadensfall des versicherten Smartphones kommen, kann der Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. In der Regel muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls bei der Versicherung eingehen.