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Verkaufen Sie Ihr Smartphone, geht die Handyversicherung mit dem Gerät zunächst auf den neuen Besitzer über. Dies gilt auch, wenn das Handy verschenkt wird.
Besitzerwechsel der Versicherung anzeigen
Wechselt das versicherte Gerät den Besitzer, muss die Versicherung schriftlich darüber informiert werden.
Der neue Besitzer hat nach dem Erwerb oder der Übernahme des Smartphones einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Der Vertrag endet dann in der Regel mit sofortiger Wirkung. Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt das Kündigungsrecht.
Der Besitzerwechsel hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
In der Regel geht die Versicherung auf das neue Gerät über, wenn ein Handy im Rahmen der Gewährleistungspflicht vom Hersteller oder Händler gegen ein neues Gerät gleicher Art und Güte ausgetauscht wird – etwa aufgrund eines Herstellerfehlers. In diesem Fall sollten Sie Ihrer Versicherung den Austausch des Gerätes mitteilen – etwa durch Kaufbelege oder den Lieferschein.
Von dieser Regel ausgenommen sind Geräte gleicher Art und Güte, die Versicherungsnehmer nach einem Totalschaden des versicherten Handys erhalten. Nach Abwicklung eines solchen Schadensfalls erlischt der Versicherungsschutz in der Regel und für das neue Gerät muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.