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Die Tarifvarianten der Handyversicherung sehen in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit vor. Diese kann beispielswiese ein oder zwei Jahre betragen. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann die Versicherung gekündigt werden.
Die Kündigungsfristen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Manche Versicherer sehen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, bei anderen Anbietern sind es zwei Monate.
So kündigen Sie die Handyversicherung
Die Kündigung der Handyversicherung ist unkompliziert und kann schnell erledigt werden. So können Sie Ihre Versicherung kündigen:
Darüber hinaus besteht bei vielen Verträgen eine bestimmte Laufzeit, nach welcher der Versicherungsschutz automatisch endet – etwa nach drei oder vier Jahren. Dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Auch wenn das versicherte Handy einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird, erlischt der Versicherungsschutz in der Regel – für das Ersatz- oder Neugerät muss somit eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Die Handyversicherung kann nach dem Eintritt eines Schadensfalls bereits vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach dem Versicherungsfall erfolgen und gilt auf Wunsch mit sofortiger Wirkung.
Auch wenn das versicherte Handy verschenkt oder verkauft wird, kann die Versicherung innerhalb eines Monats vom neuen Besitzer gekündigt werden.